Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Niederwalddenkmal. In Betreff des auf dem Niederwald zu er— 
richtenden Nationaldenkmals beschloß der Bundesrat, den bezüglichen Reichstags— 
beschluß samt der an ihn gerichteten diesfallsigen Eingabe dem Reichskanzler zu 
überweisen, so daß in dem nächstjährigen Reichshaushalts-Etat die beantragte 
Subvention erscheinen konnte. 1) 
11. Rückblick. 
Die achte Session des Bundesrats war reicher an Arbeit als irgend eine 
Session zuvor, und, was besonders erfreulich war, die Größe der Erfolge entsprach 
der Fülle der angewandten Mühe. 
Die erste Frucht des Appells „an das Gewissen der Nation“ war die 
Annahme des Sozialistengesetzes. Aus der zweiten Lesung im Reichstag 
waren vornehmlich drei Hauptpunkte streitig geblieben: die Frage, ob ein sozial- 
demokratisches Blatt erst nach dem Verbot einer einzelnen Nummer oder auch 
ohne dasselbe gänzlich verboten werden kann; ferner die Frage, ob sozial- 
demokratische Agitatoren auf Grund einer Verurteilung auch aus ihrem Wohn- 
orte ausgewiesen werden können; endlich die Frage der Geltungsdauer des 
Gesetzes. Es wurde zwischen den für das Gesetz ausschlaggebenden Fraktionen 
sowie mit der Regierung eine vertrauliche Vereinbarung dahin erzielt, daß es 
in Bezug auf das Verbot der Zeitungen und auf die Geltungsdauer des Gesetzes 
bei den Kommissionsvorschlägen verbleiben, in Bezug auf die Ausweisung aus 
dem Wohnort aber ein Vermittlungsantrag zur Annahme gelangen sollte. 
Außerdem wurde in Betreff der Zusammensetzung der Beschwerdekommission nach 
den Wünschen der Regierung und der Konservativen angenommen, daß der 
Kaiser den Vorsitzenden und einen Stellvertreter ernennt. In einer Sitzung 
des Bundesrats unter dem Vorsitze Bismarcks wurde das vorgängige Ein- 
verständnis mit der in Aussicht stehenden Lösung konstatirt. Mit 221 gegen 
149 Stimmen, also mit einem Mehr von 72 Stimmen, wurde das Gesetz 
angenommen. 
Einen von Bismarck dem Bundesrat unterbreiteten Gesetzentwurf, 
betreffend die Vollstreckung der Freiheitsstrafen, ließ der Bundes- 
rat unerledigt. Ich glaube aber nicht, daß Bismarck sich von dieser Behandlung 
irgendwie getroffen fühlte, denn das Justizressort war dasjenige, das ihn am 
wenigsten interessirte. Es ist ja nicht zu leugnen, daß er im Laufe der Jahre 
viele Schreiben an das preußische Justizministerium und an das Reichs-Justizamt 
richtete; es handelte sich aber hierbei meistens um Anfragen, ob gegen eine 
1) Bundesratsverhandlungen hinsichtlich eines Uebereinkommens mit Großbritannien 
wegen Unterdrückung des Sklavenhandels s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 95 v. 26. 2. 79; betreffend 
den Abschluß eines Uebereinkommens mit der großbritannischen Regierung wegen der Aus- 
lieferung desertirter Mannschaften der Handelsmarine „Post“ Nr. 293 v. 23. 10. 78.
	        
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