Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Weg eingeschlagen hatte, lag darin, daß der Reichstag die Durchberatung der- 
selben im Plenum — also ohne Verweisung an eine Kommission — beschloß 
und durchführte. 
Der Schutz der deutschen Handelsunternehmungen in der 
Südsee bildete seit einer Reihe von Jahren den Gegenstand erhöhter Fürsorge 
der Reichsregierung, wovon der vor drei Jahren mit den Tongas-Inseln 
abgeschlossene Freundschaftsvertrag ein erstes öffentliches Zeugnis gab. Als 
ein weiteres Ergebnis jener Fürsorge ließ Bismarck dem Bundesrat in der 
gegenwärtigen Session einen Freundschaftsvertrag mit den Samoa-Inseln zugehen. 
Die Zahl der Fälle, in denen Preußen im Bundesrat überstimmt wurde, 
hat sich in unserer Session um einen vermehrt: bei Gelegenheit der Meinungs- 
verschiedenheiten zwischen dem Reichskanzler und der Regierung von Mecklen- 
burg-Schwerin über die Veranlagung der Gewerbesteuer für Rübenzuckerfabriken, 
namentlich über die Frage, ob dieselbe an die von den Fabrikanten gezahlte 
Reichssteuer angelehnt werden könne. 
Das Verhältnis Bismarcks zum Bundesrat nahm in unserer Periode zum 
erstenmal einen schärfer ausgeprägten Charakter an. Mehrere von dem Kanzler 
im Bundesrat eingebrachte Vorlagen scheiterten daselbst an dem Widerspruch 
einer partikularistischen Mehrheit; auf der anderen Seite hielt Bismarck einen 
vom Bundesrat genehmigten Gesetzentwurf zurück, das heißt, er ließ ihn nicht 
an den Reichstag gelangen und vindizirte sich eine Art von Kanzlerveto, das 
aber damals nicht zum Bewußtsein gelangte, da der ganze Vorgang, wie es 
scheint, gar nicht beachtet wurde. 
 
	        
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