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trage von 28 Millionen; was in dem laufenden Etat an solchen Einnahmen eingestellt
ist, wird dagegen im vollen Betrage zur außerordentlichen Schuldentilgung verwandt.
1882/83 standen 50,3 Millionen Mark Ueberweisungen aus dem Reiche
53,1 Millionen Mark an Matrikularumlagen und Aversen gegenüber; mithin
ergab sich für Preußen ein Minus von 2,8 Millionen. In dem laufenden Etat stehen
180,4 Millionen an Ueberweisungen 155,8 Millionen an Matrikularumlagen
gegenüber. Das Verhältnis zum Reiche hat sich mithin um 27,4 Millionen
gebessert. In ungleich höherem Maße sind aber die Erleichterungen von Staats-
und Kommunallasten gestiegen. Der Etat von 1882/83 weist an solchen
lediglich 20,4 Millionen Mark an 4—5 Monatsraten der Einkommen= und
Klassensteuer auf; während für 1890/91 einschließlich der aufgehobenen untersten
Stufen der Klassensteuer und des Staatsbeitrags zu den Lehrerpensionen an
Entlastungen rund 80 Millionen Mark oder 60 Millionen Mark mehr als
1882/83 und mehr als der doppelte Betrag der Besserung des finanziellen
Verhältnisses zum Reiche ausgebracht sind. Daneben sind für die allgemeine
Verbesserung der Lage der Beamten und Volksschullehrer durch Gehaltszulage,
Dienstalterszulage und Beseitigung der Reliktenbeiträge jährlich 28 Millionen
Mark verfügbar gemacht, so daß die Ausführung des seinerzeit aufgestellten
Verwendungsprogramms unter der Finanzverwaltung Herrn v. Scholz' um rund
88 Millionen Mark gefördert ist.
Daß daneben die Befriedigung der Ausgabebedürfnisse nicht zu kurz ge-
kommen, zeigt die Thatsache, daß die sogenannten Staatsverwaltungsausgaben
von 239,5 Millionen Mark im Jahre 1882/83 auf 343 Millionen Mark,
also um 103,5 Millionen Mark oder um über 40% gestiegen sind. Die
dauernden Ausgaben für das Kultusministerium allein sind in dieser Zeit von
50 auf 92,5 Millionen Mark gewachsen, das Ordinarium des Ministeriums
für Landwirtschaft ist von 11,3 auf 13,9, das des Handelsministeriums von
1,5 auf 4,4 Millionen und das der Bauverwaltung von 16,6 auf 21 Mil-
lionen gestiegen. Diese Zahlen beweisen, daß in der achtjährigen Periode auch
in der Pflege der geistigen und materiellen Kräfte des Volkes und Staates nichts
verabsäumt worden ist."
Der Grundzug streng solider Finanzpolitik trat bei Scholz bei der Ver-
wendung der Rechnungsüberschüsse zur außerordentlichen Staatsschuldentilgung
ebenso wie bezüglich der Behandlung der Steuererlasse hervor. Der schon in
der Landtagssession 1882/83 verkündete Grundsatz, daß fortan ungedeckte
Steuererlasse nicht stattfinden sollten, ist unter seiner Leitung bis auf den einen
Fall les Huene, wo die Rücksichten der Finanzpolitik vor dem der allgemeinen
Wirtschaftspolitik zurücktreten mußten, streng durchgeführt worden.
„Wer weiß" — bemerkte Freiherr v. Zedlitz im „Deutschen Wochenblatt"“
(September 1889) —, „wie schwer es gerade im konstitutionellen Staate bei dem