Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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trage von 28 Millionen; was in dem laufenden Etat an solchen Einnahmen eingestellt 
ist, wird dagegen im vollen Betrage zur außerordentlichen Schuldentilgung verwandt. 
1882/83 standen 50,3 Millionen Mark Ueberweisungen aus dem Reiche 
53,1 Millionen Mark an Matrikularumlagen und Aversen gegenüber; mithin 
ergab sich für Preußen ein Minus von 2,8 Millionen. In dem laufenden Etat stehen 
180,4 Millionen an Ueberweisungen 155,8 Millionen an Matrikularumlagen 
gegenüber. Das Verhältnis zum Reiche hat sich mithin um 27,4 Millionen 
gebessert. In ungleich höherem Maße sind aber die Erleichterungen von Staats- 
und Kommunallasten gestiegen. Der Etat von 1882/83 weist an solchen 
lediglich 20,4 Millionen Mark an 4—5 Monatsraten der Einkommen= und 
Klassensteuer auf; während für 1890/91 einschließlich der aufgehobenen untersten 
Stufen der Klassensteuer und des Staatsbeitrags zu den Lehrerpensionen an 
Entlastungen rund 80 Millionen Mark oder 60 Millionen Mark mehr als 
1882/83 und mehr als der doppelte Betrag der Besserung des finanziellen 
Verhältnisses zum Reiche ausgebracht sind. Daneben sind für die allgemeine 
Verbesserung der Lage der Beamten und Volksschullehrer durch Gehaltszulage, 
Dienstalterszulage und Beseitigung der Reliktenbeiträge jährlich 28 Millionen 
Mark verfügbar gemacht, so daß die Ausführung des seinerzeit aufgestellten 
Verwendungsprogramms unter der Finanzverwaltung Herrn v. Scholz' um rund 
88 Millionen Mark gefördert ist. 
Daß daneben die Befriedigung der Ausgabebedürfnisse nicht zu kurz ge- 
kommen, zeigt die Thatsache, daß die sogenannten Staatsverwaltungsausgaben 
von 239,5 Millionen Mark im Jahre 1882/83 auf 343 Millionen Mark, 
also um 103,5 Millionen Mark oder um über 40% gestiegen sind. Die 
dauernden Ausgaben für das Kultusministerium allein sind in dieser Zeit von 
50 auf 92,5 Millionen Mark gewachsen, das Ordinarium des Ministeriums 
für Landwirtschaft ist von 11,3 auf 13,9, das des Handelsministeriums von 
1,5 auf 4,4 Millionen und das der Bauverwaltung von 16,6 auf 21 Mil- 
lionen gestiegen. Diese Zahlen beweisen, daß in der achtjährigen Periode auch 
in der Pflege der geistigen und materiellen Kräfte des Volkes und Staates nichts 
verabsäumt worden ist." 
Der Grundzug streng solider Finanzpolitik trat bei Scholz bei der Ver- 
wendung der Rechnungsüberschüsse zur außerordentlichen Staatsschuldentilgung 
ebenso wie bezüglich der Behandlung der Steuererlasse hervor. Der schon in 
der Landtagssession 1882/83 verkündete Grundsatz, daß fortan ungedeckte 
Steuererlasse nicht stattfinden sollten, ist unter seiner Leitung bis auf den einen 
Fall les Huene, wo die Rücksichten der Finanzpolitik vor dem der allgemeinen 
Wirtschaftspolitik zurücktreten mußten, streng durchgeführt worden. 
„Wer weiß" — bemerkte Freiherr v. Zedlitz im „Deutschen Wochenblatt"“ 
(September 1889) —, „wie schwer es gerade im konstitutionellen Staate bei dem
	        
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