Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Die Ausschüsse des Bundesrats für Justizwesen und für Rechnungswesen 
nahmen an dem ihnen überwiesenen Gesetzentwurf!) mehrfache Aenderungen vor. 
Die Angelegenheit reifte erst in der folgenden Session des Bundesrats zur Er— 
ledigung. 
Anfangs Februar 1880 legte Bismarck dem Bundesrat einen Gesetzentwurf, 
betreffend die Besteuerung der Dienstwohnungen, vor, welcher lautete: 
„§ 1. In Gemeinden, welche eine nach dem Mietswert der Wohnungen 
veranlagte Steuer (Mietssteuer) erheben, darf für die Dienstwohnungen der 
Reichsbeamten der Mietswert, von welchem die Steuer erhoben wird, nicht höher 
als mit zehn vom Hundert des Diensteinkommens dieser Beamten bemessen werden. 
§ 2. Bei Feststellung des Diensteinkommens bleiben diejenigen Beträge außer 
Ansatz, welche den Beamten zur Bestreitung von Repräsentations= oder Dienst- 
aufwandskosten gewährt werden.“?) 
Der Antrag blieb im Reichstag (4. Legislaturperiode, III. Session) wegen 
Schlusses der Session unerledigt. Er wird uns in der kommenden Session 
des Bundesrats aufs neue beschäftigen. 3) 
4. Reichstag. 
Einführung zweijähriger Etatsperioden. Im Dezember 1879 
legte Bismarck dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung 
der Artikel 13, 24, 69 und 72 der Verfassung im Sinne der Einführung 
zweijähriger Budget= und vierjähriger Legislaturperioden zur Beschlußnahme vor. 
1) Analyse desselben s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 184 v. 20. 4. 80, Begründung „Nordd. Allg. 
Ztg.“ Nr. 184 v. 20. 4. 80. Nach Schultheß erregte die Vorlage in Bundesratskreisen 
Bedenken wegen der dadurch veranlaßten schweren Belastung des Reichsbudgets und der 
Konsequenzen, wozu sie führte in Bezug auf die Militär= und Landesbeamten. 
2) Motive des Entwurfs abgedruckt in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 70 v. 11. 2. 80. 
3) Wahl von Mitgliedern der Disziplinarkammern „Nord. Allg. Ztg.“ Nr. 120 v. 11. 
3. 80, Nr. 206 v. 4. 5. 80; desgl. des Disziplinarhofes Nr. 475 v. 4. 11. 79; Revision des 
Geschäftsregulativs des Disziplinarhofs Nr. 91 v. 24. 2. 80; Ausschußvorlage, betr. den 
Entwurf einer Geschäftsordnung für die Disziplinarbehörden, „Nat.-Ztg.“ Nr. 103 v. 2. 3. 80; 
Vorlage des Reichskanzlers (J. V. Unterstaatssekretär Scholz), betr. den Entwurf einer Ver- 
ordnung über die Abänderung bezw. Ergänzung der Bestimmungen über die Tagegelder, Fuhr- 
kosten und Umzugskosten der Reichsbeamten, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 404 v. 23. 9. 79; 
Entwurf einer Verordnung über die Gewährung von Tagegeldern u. s. w. an Beamte der 
Militär= und Marineverwaltung „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 124 v. 13. 3. 80 und „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 123 v. 13. 3. 80; Feststellung des Besoldungs= und Pensionsetats der Reichsbankbeamten 
für 1880 „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 492 v. 13. 11.779 und „Nat.-Ztg.“ Nr. 531 v. 14. 11.79; 
Entwurf einer Verordnung wegen Ergänzung und Abänderung der Verordnung vom 23. De- 
zember 1875, betreffend die Pensionen und Kautionen der Reichsbankbeamten, „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 593 v. 21. 12. 79.
	        
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