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maßgebender Seite in Vorschlag gebracht war, die damals die Grenze zwischen
Hamburg und Altona bildenden Palissaden zu entfernen, dagegen an den beiden
äußersten Seiten des je vier Fuß breiten, für Eventualitäten freigelassenen
Raumes neue Palissaden, eiserne oder hölzerne, in genügender Höhe anzubringen.
Der so zwischen den Grenzpalissaden geschaffene Gang von acht Fuß Breite soll
als völlig ausreichend für die Grenzbewachung erachtet worden sein. Die Kosten
des Zollanschlusses von Altona waren auf drei Millionen Mark veranschlagt.
Die Einverleibung der unteren Elbe in das Zollgebiet.
Der in der Sitzung des Bundesrats vom 1. Juni 1880 von Bismarck ein—
gebrachte Antrag Preußens,!) betreffend die Einverleibung der unteren Elbe in
das Zollgebiet, lautete folgendermaßen:
„Berlin, 28. Mai 1880.
Der Bundesrat des Zollvereins beschloß nach § 75 der Protokolle für
1869 in der Sitzung vom 2. Juni desselben Jahres, dem Antrage des Aus-
schusses für Zoll= und Steuerwesen vom 13. Mai desselben Jahres entsprechend,
der Zollgrenze bei Hamburg folgende Richtung zu geben:
dieselbe überschreitet von dem Punkte bei Rothenburgsort, an welchem die
bis dahin in Kraft gewesene Zollgrenzlinie das nördliche Ufer der Norderelbe
erreicht, letztere in gerader Richtung und erreicht das südliche Ufer der
Norderelbe bei Kaltenhofen an dem durch eine Tafel bezeichneten Punkte.
Von hier ab läuft die Zollgrenze, indem sie sich nach Osten und dann
nach Süden wendet, am Fuße der Außenseite des Deiches auf der Insel
Wilhelmsburg entlang, die auf der Außenseite liegenden Häuser aus-
schließend, bis Gätjensort, geht hier auf den Deich hinauf und an der
Innenseite der Krone desselben entlang, den Weg auf dem Deiche, sowie
die außerhalb desselben liegenden Häuser und die hamburgische Vogtei
Moorwärder einschließend, bis zur Fähre zwischen Wilhelmsburg und
Moorwärder, geht hier wieder an die Außenseite des Deiches hinab und
am Fuße desselben entlang, die außerhalb des Deiches auf Wilhelmsburg
liegenden Häuser ausschließend, bis zur Harburg-Hamburger Chaussee,
und nach Ueberschreitung derselben den Deich verlassend in gerader Rich-
1) Die Vorlage des Antrags an den Bundesrat erfolgte mittelst folgenden, in Kohls
Bismarck-Regesten übersehenen Schreibens vom 29. Mai 1880: „Der Unterzeichnete beehrt
sich, den beiliegenden Antrag Preußens vom 28. Mai 1880, betreffend die Einverleibung
der unteren Elbe in das Zollgebiet, dem Bundesrat zur Beschlußnahme ganz ergebenst
vorzulegen. Der Reichskanzler. v. Bismarck.“ Kohls Bismarck-Regesten datiren dieses
Uebersendungsschreiben irrtümlich vom 28. Mai 1880. Von diesem Tage datirt der be-
treffende Antrag Preußens. Das Uebersendungsschreiben Bismarcks erfolgte einen Tag
später.