Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Freiheit des Elbstroms betrachtet werden und sich zu einer neuen Quelle von 
nicht zu übersehenden Kosten und Schäden gestalten würde. 
Die angedeutete Kontrollmaßregel würde übrigens in Berücksichtigung der 
gegen die Befürchtung eines Schmuggels seitens der großen Seeschiffe angeführten 
Gründe (zu denen unter anderem noch der weitere Umstand hinzutritt, daß ein 
Oeffnen der Luken vor Erreichung des Bestimmungshafens, abgesehen von 
Havariefällen, völlig ausgeschlossen ist), eventuell als durchaus genügend anzu- 
erkennen sein, da die etwa erforderliche Kontrolle von den an den Elbufern 
stationirten Aufsichtskräften, sowie von den ohne Zweifel erforderlichen Zollkuttern 
ausreichend würde beschafft werden können.“ 
Die Schwierigkeiten der Zollüberwachung sah übrigens Hamburg als viel 
größer an, als der preußische Antrag dies that. Wie man in Hamburg über 
das Vorgehen des Bundesrats in dieser Angelegenheit urteilte, ergab folgende 
Auslassung des als gemäßigt konservativ zu bezeichnenden „Hamburger Korre- 
spondenten“: 
„Nachdem es der Bundesrat einmal mit seiner Stellung vereinbar gefunden, 
die vitalsten Interessen eines Bundesstaates bedingungslos preiszugeben und die 
Frage, ob es sich dabei nicht etwa um eine Verletzung bestehender Rechte handle, 
unerörtert beiseite zu lassen, ist in der vorliegenden Angelegenheit von dieser 
Körperschaft überhaupt nichts mehr zu erwarten. Nicht nur in Hamburg 
sondern im gesamten Vaterlande, ja im gesamten Europa wird man den Eindruck 
haben, daß der berufene Wächter über die Rechte der deutschen Einzelstaaten 
und über die Handhabung des deutschen Bundes= und Verfassungsrechts nicht 
nur nicht auf dem Platze gewesen ist, sondern daß derselbe sozusagen abgedankt 
hat. Weder das entgegenstehende Votum des Reichstags noch die Einstimmigkeit, 
mit welcher die öffentliche Meinung verlangt hat, daß vor Fassung des bezüg- 
lichen Beschlusses eine sachliche und rechtliche Prüfung der Verhältnisse der 
Unterelbe vorgenommen werde, hat den Bundesrat bestimmen können, seiner 
Entschließung auch nur den Schein einer unabhängigen, wirklich sachlichen 
Prüfung des preußischen Antrages und der entgegenstehenden hamburgischen 
Argumente zu wahren!“ 
So harte Worte hatte der Bundesrat bisher noch niemals zu hören be- 
kommen. 
In der am 8 Juni 1880 unter dem Vorsitze des Fürsten Bismarck ab- 
gehaltenen Plenarsitzung des Bundesrats gelangte der Antrag Preußens wegen 
Einverleibung der unteren Elbe in das Zollgebiet zur ersten Beratung. Als 
Berichterstatter fungirten der Königlich bayerische Bevollmächtigte Ober-Zollrat 
Schmidtkonz und der Herzoglich braunschweigische Ministerresident Wirkliche 
Geheime Rat v. Liebe. 1) « 
1) § 422 der Protokolle von 1880 in der S. 24 Note 2 citirten Quelle.
	        
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