Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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allgemeine deutsche Interessen zu vertreten.!) Später ist auch in Hamburg eine 
ruhigere Auffassung eingetreten, nachdem im weiteren Fortgang der Zollanschluß- 
verhandlungen statt der ursprünglich ins Auge gefaßten Entrepotanlagen ein 
wirklicher, wenn auch verkleinerter Freihafen zugestanden war und die unbehinderte 
Schiffahrt unter Zollflagge und Leuchte auf der Unterelbe dauernd gesichert worden. 
Bismarck ist heute in Hamburg so populär wie in Berlin, Dresden oder München. 
Brausteuer. Wie erinnerlich, waren die beiden in der vorigen Session 
dem Reichstage vorgelegten Entwürfe, betreffend die Erhebung der Brausteuer 
und die Erhöhung der Brausteuer, bei der ersten Plenarberatung an eine Kom- 
mission verwiesen und von dieser durchberaten, jedoch nicht weiter erledigt 
worden. Inzwischen bestanden die Gründe, welche für die bezeichneten Vorlagen 
maßgebend waren, unverändert fort, so daß deren Wiedereinbringung geboten 
erschien. Bei der erneuten Vorlage derselben an den Bundesrat seitens des 
Reichskanzlers vom 3. Februar 1880 2) waren die beiden getrennten Gesetz- 
entwürfe zu einem Entwurfe vereinigt worden; auch hatten die Abänderungs- 
vorschläge der Reichstagskommission zum großen Teil Berücksichtigung gefunden. 
Der Entwurf umfaßte 45 Paragraphen, und betrug zunächst der Steuersatz 
4 Mark vom Hektoliter ungebrochenen Malzes. Die Steuerzahlung lag den- 
jenigen ob, für welche das Malz zur Bier= oder Essigbereitung gebrochen oder 
verwendet werde. Der Geltungsbereich des Gesetzes umfaßte das innerhalb der 
Zolllinie liegende Gebiet des Reichs, jedoch mit Ausschluß der Königreiche Bayern 
und Württemberg, des Großherzogtums Baden, des Großherzoglich sächsischen 
Vordergerichts Ostheim und des Herzoglich sachsen-coburg-gothaischen Amts 
Königsberg. 
In der Bundesratssitzung vom 19. Februar 1880 gelangte der Gesetz- 
entwurf nach Maßgabe der Ausschußanträge zur Annahme. 3) 
Der bayerische Bevollmächtigte erklärte, daß er sich bei der Abstimmung 
über dieses Gesetz nur hinsichlich der Spezialfrage, ob dasselbe auf Elsaß- 
Lothringen zu erstrecken sei, und zwar zustimmend beteiligt, im übrigen aber 
der Stimmabgabe im Hinblick auf Artikel 35 Absatz 2 der Reichsverfassung 
enthalten habe. Die Bevollmächtigten von Württemberg und Baden schlossen 
sich dieser Erklärung an. ) Im Reichstag blieb der Entwurf unerledigt. 
  
  
1) Vergleiche den Antrag des Senats an die Bürgerschaft vom 3. Juni 1881, betreffend 
Genehmigung der mit der Reichsregierung über die Modalitäten des Anschlusses Hamburgs 
an das deutsche Zollgebiet getroffenen Vereinbarung vom 25. Mai 1881. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt. Vgl. die Bundesrats-Drucksachen 
Nr. 18 in der S. 24 Note 2 citirten Quelle. Schultheß Geschichtskalender gibt das falsche 
Datum 10. Februar 1880. Zu vgl. über die Vorlage die „Nat.-Ztg.“ Nr. 69 v. 11. 2. 80, 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 70 v. 11. 2. 80. 
3) „Nat.-Ztg.“ Nr. 85 v. 20. 2. 80. 
4) § 120 der Protokolle in der a. a. O. citirten Quelle.
	        
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