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ist. Die Königlich sächsische Regierung hält es daher für angezeigt, daß die
Versendung deutscher Garne in gescherten (auch geschlichteten) Ketten nebst dem
erforderlichen Schußgarn zur Herstellung von Geweben, deutscher Gespinste (ein-
schließlich der erforderlichen Zuthaten) zur Herstellung von Spitzen und Posamentir-
waren sowie deutscher Gewebe zum Besticken (Tambouriren) im Wege des
Veredlungsverkehrs nach Oesterreich, ohne daß dabei der Nachweis der Not-
wendigkeit oder Nützlichkeit für den deutschen Verkehr beizubringen ist, auch
fernerhin gestattet, von den eingehenden Geweben, Spitzen, Posamentirwaren
und Steickereien aber ein Veredlungszoll eingehoben wird, welcher auf 25 Prozent
derjenigen Zollsätze festzustellen sein möchte, welchen die eingehenden Waren nach
ihrer tarifmäßigen Beschaffenheit bei der Einfuhr unterliegen.“ 1)
Ueber das Schicksal dieses Antrages hat nichts verlautet. Die sächsischen
Wünsche wurden voraussichtlich als Material für die Beratung des nächsten
Handelsvertrags mit Oesterreich entgegengenommen.
Verschiedene sonstige Fragen auf dem Gebiete des Zoll-
und Steuerwesens. Ich erwähne noch folgende an den Bundesrat ge-
richtete Schreiben, wobei ich vorausschicke, daß dieselben sämtlich in Kohls
Bismarck-Regesten übersehen sind:
5. Oktober 1879.
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Scholz) an den Bundesrat, betreffend
die Entnahme von gesalzenen Heringen aus Privattransitlagern ohne amtlichen Mitverschluß,
Nr. 147 der Drucks. Bericht und Beschluß §5 571 der Prot. v. 1879.
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8. Oktober 1879.
Schreiben (gez. v. Bismarck) an den Bundesrat, betreffend die Statistik des Waren-
verkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Ausland, Nr. 146 der Drucksachen; Ausschuß-
antrag Nr. 160 der Drucks. 2) Bericht und Beschluß § 556 der Prot. v. 1879.
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26. Oktober 1879.
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Scholz) an den Bundesrat, betreffend.
die Maximalvergütungssätze der den Erbauern von Seeschiffen für die nicht speziell nach-
1) Die „Nat.-Ztg.“ Nr. 147 v. 28. 3. 80 meinte, der sächsische Antrag werde allem
Anschein nach zu einer Zeit, wo die Verhandlungen zwischen Deutschland und Oesterreich
noch schweben, an maßgebender Stelle für inopportun gehalten. „Es läßt sich ja in der
That auch nicht in Abrede stellen, daß der Antrag den Anfang des bisher so eifrig
perhorreszirten Zollkrieges bereits enthält.“
2) Agl. über diese Materie die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 488 v. 11. 11. 79,
Nr. 490 v. 12. 11. 79, Nr. 493 v. 13. 11. 79, Nr. 495 v. 14. 11. 79, Nr. 570 v.
31. 12. 79 und Nr. 1. v. 1. 1. 80. Ueber die Ausnahme von der Anmeldepflicht im
Verkehr mit dem Freihafengebiet Altona, Hamburg und Bremen vogl. die „Nordd. Allg.
Ztg.“ Nr. 282 v. 19. 6. 80 (Ausschußanträge) und „Nat.-Ztg.“ Nr. 284 v. 21. 6. 80
(Bundesratsbeschluß).