Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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28. Mai 1880. 
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Scholz) an den Bundesrat, betreffend 
die Anleitung zur Aufstellung der Uebersichten über die Besteuerung des Tabaks,1) Nr. 105 
der Drucks. Bericht und Beschluß §§ 402 und 418 der Prot. v. 1880. 
* 
3. Juni 1880. 
Schreiben des Reichskanzlers (in Vertretung Scholz) an den Bundesrat, betreffend 
die Zulassung von gemischten Privattransitlagern von Bau- und Nutzholz,?) Nr. 112 der 
Drucks. Bericht und Beschluß § 460 der Prot. v. 1880. 
. 
7. Juni 1880. 
Schreiben des Reichskanzlers (gez. v. Bismarck) an den Bundesrat, betreffend die 
Aufstellung der Uebersichten der Straffälle in Bezug auf die Zölle und Steuern des 
Deutschen Reichs, 3) Nr. 107 der Drucks. Ausschußantrag Nr. 123 der Drucks. Bericht 
und Beschluß § 482 der Prot. v. 1880. 
27. Juni 1880. 
Schreiben des Reichskanzlers (gez. v. Bismarck) an den Bundesrat, betreffend die 
Zulassung gemischter Privattransitlager für Getreide 4), Nr. 124 der Drucks. Bericht und 
Beschluß § 495 der Prot. v. 1880. 
* 
12. Oktober 1880, 5) Friedrichsruh. 
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend den Antrag auf Gestattung gemischter 
Privattransitlager für Getreide in Elsfleth und Nordenhamm, Nr. 131 der Drucks. 
Mit der immer größer werdenden Zahl von Bundesratsvorlagen stellte 
sich das Bedürfnis heraus, den Verkehr des Reichskanzlers mit dem Bundesrat 
zu vereinfachen. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, bei Gegenständen von 
geringerer Bedeutung die Anträge des Kanzlers nicht mehr drucken und als 
1) Vgl. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 252 v. 2. 6. 80 und Nr. 261 v. 8. 6. 80. 
2) In der Bundesratssitzung vom 21. Juni 1880 genehmigte der Bundesrat, daß 
in Memel, Ruß, Königsberg, Pillau, Danzig, Thorn, Stettin, Altona, Kiel und Lübeck 
Privattransitlager für Bau- und Nutzholz ohne amtlichen Mitverschluß gestattet werden dürfen. 
3) Vgl. über diesen Antrag die „Nat.-Ztg.“ Nr. 269 v. 12. 6. 80. 
4) In der Sitzung des Bundesrats vom 30. Juni 1880 beschloß der Bundesrat, 
daß an folgenden Orten gemischte Privattransitlager für Getreide 2c. ohne amtlichen Mit- 
verschluß gestattet werden dürfen: Memel, Tilsit, Königsberg i. P., Elbing, Danzig, 
Thorn, Inowrazlaw, Breslau, Stettin, Hadersleben, Lübeck, Vegesack, München, Lindau, 
Rosenheim, Ludwigshafen a. Rh., Dresden, Leipzig, Mannheim. Vgl. die „Nat.-Ztg.“ 
Nr. 301 v. 1. 7. 80. 
5) Diejenigen Drucksachen des Bundesrats, welche in die Zeit nach Schluß der letzten, 
jedoch noch vor Beginn der neuen Session, also meistens in die Monate August oder 
September fallen, reihe ich fortan, wie mir scheint, richtiger noch der alten Session an, 
denn der Beginn der neuen Session wird thatsächlich dadurch markirt, daß dem Art. 8 der 
Reichsversassung entsprechend eine neue Zusammensetzung der dauernden Ausschüsse des 
Bundesrats erfolgt. Vgl. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 27 v. 1. 2. 73.
	        
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