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bahnwagen zu befreien, solange übertragbare Krankheiten der Haustiere in
Belgien in bedrohlichem Umfange nicht herrschen.
Der Bundesrat beschloß dementsprechend.)))
7. Marine und Schiffahrt.
Küstenfrachtfahrt. Ueber das von Bismarck im Februar 18802)
dem Bundesrat vorgelegte Gesetz, betreffend die Küstenfrachtfahrt, 3) erstatteten
die Ausschüsse des Bundesrats für Seewesen, für Handel und Verkehr und
für Justizwesen ihren Bericht. Sie empfahlen die Annahme mit einigen
Modifikationen. Das Maximum der bei Uebertretung des Gesetzes zu-
lässigen Geldstrafe wurde von 1500 auf 3000 Mark erhöht; der Termin, an
welchem das Gesetz in Kraft treten sollte, wurde auf den 1. Januar 1881
hinausgeschoben. Die übrigen Abänderungen waren fast nur redaktioneller
Natur.
Im Bundesrate wurde der Entwurf nur im § 2 abgeändert, welcher
danach folgende Fassung erhielt: „Ausländischen Schiffen kann dieses Recht
durch Staatsvertrag oder durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung des
Bundesrats eingeräumt werden.“ Der hamburgische Bevollmächtigte stimmte
gegen den Entwurf und bemerkte: Die von ihm vertretene Regierung glaube
der auf dem Grundsatz der Retorsion in Schiffahrtsangelegenheiten beruhenden
Beschränkung der Küstenschiffahrt um so weniger beitreten zu können, als die
deutsche Flagge bei der Küstenschiffahrt im Auslande ungleich mehr beteiligt sei
als die fremde an den deutschen Küsten. Weitergehende Anträge, welche von
Oldenburg und Lübeck gestellt worden waren, blieben in der Minderheit. )
Der Gesetzentwurf blieb zunächst im Reichstag unerledigt.
Die revidirte Elbschiffahrsakte. Die Befassung des Bundesrats
mit dieser Materie erfolgte mittelst folgenden Schreibens:)
1) Bundesratsverhandlungen, betr. die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutsch-
lands, s. „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 258 v. 5. 6. 80 u. Nr. 269 v. 12. 6. 80; Denkschrift des
Reichskanzlers, betr. die Zulassung von erleichternden Abweichungen von einzelnen Be-
stimmungen des Bahnpolizei= und des Betriebsreglements für einzelne Züge einer Haupt-
bahn, Nr. 131 v. 18. 3. 80 u. 256 v. 4. 6. 80; Uebersicht der Betriebsergebnisse der deut-
schen Eisenbahnen im Betriebsjahr 1878 Nr. 25 v. 16. 1. 80; Antrag Sachsens, betr. die
Aenderung von § 48 des Betriebsreglements, Nr. 27 v. 15. 2. 80, betr. den Transport
von Sprengstoffen auf Eisenbahnen, Nr. 91 v. 24. 2. 80.
2) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.
3) Wortlaut des Entwurfs, der Motive und Kritik in der „Nat.-Ztg.“ Nr. 73 v.
13. 2. 80, Nr. 160 v. 6. 4. 80, „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 73 v. 13. 2. 80.
4) Wortlaut nach den Beschlüssen des Bundesrats s. „Nat.-Ztg.“ Nr. 161 v. 7. 4. 80.
s) In Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt.
Poschinger Fürst Bismarck und der Bundesrat. IV. 17