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Da keinerlei Aussicht vorhanden war, daß der Entwurf eines Wehrsteuer-
gesetzes vom Reichstage noch in dieser Session erledigt werden könnte, so wurde
die Beratung desselben im Bundesrate bis auf weiteres ausgesetzt. Die sämt-
lichen Steuervorlagen des Reichskanzlers blieben also teils schon im Bundesrate,
teils im Reichstage für dieses Jahr unerledigt.
Erhöhung des Zuschlags zu den Aversen der Zollausschlüsse.
Aus Veranlassung der Beschlüsse des Bundesrats vom 15. Januar und
25. Mai 1878 war durch den Reichskanzler eine Kommission, bestehend aus
Vertretern des Reichs und der Regierungen von Preußen, Bremen und Ham-
burg, berufen worden, welche unter Hinzutritt eines Mitglieds der beteiligten
Bundesratsausschüsse die Frage erörtert hatte, ob der gegenwärtige feste Zuschlag
von 3 Mark für den Kopf der städtischen Bevölkerung von Bremen und Ham-
burg zu den Aversen noch ferner als entsprechend anzusehen oder auf welchen
anderweiten Betrag dieser Zuschlag zu bemessen sei, sowie ob etwa auch bezüglich
der Aversen des übrigen Gebiets der Zollausschlüsse eine Aenderung in den
bestehenden Verhältnissen einzutreten haben werde. Die Kommission brachte ihre
Beratungen mit dem Antrage zum Abschluß, den Zuschlag zum Aversum für
Bremen und Hamburg vom Etatsjahr 1880/81 ab auf 5 Mark für den Kopf
der städtischen Bevölkerung festzusetzen, hinsichtlich der Aversen für die Städte
Altona, Wandsbek, Bremerhaven, Geestemünde und Brake dagegen von einer
Abänderung der bestehenden Berechnungsgrundsätze abzusehen. Der Reichskanzler
(in Vertretung Scholz) legte am 6. Februar 1880 1) dem Bundesrat den unter
dem 13. Januar d. J. erstatteten Bericht der Kommission zur Beschlußfassung
vor und bemerkte, daß die Kommissionsvorschläge bei Aufstellung des Entwurfs
zum Etat über die Einnahmen des Reichs an Zöllen, Verbrauchssteuern und
Aversen für 1880/81 bereits Berücksichtigung gefunden hätten. Hinsichtlich der
in dem Bundesratsbeschlusse vom 25. Mai 1878 beregten Frage, inwieweit für
die Bevölkerung der im hamburgischen Freihafengebiet belegenen städtischen Vororte
der Aversionalzuschlag zu beanspruchen sei, wurde auf die in Anlage 15 zum
Reichshaushaltsetat für 1879/80 mitgeteilte Vereinbarung hingewiesen, auf
Grund deren bereits für das laufende Etatsjahr die Einwohner eines Teiles
der hamburgischen Vororte der städtischen Bevölkerung, für welche der festgestellte
Zuschlag zum Aversum zu berechnen ist, hinzugezählt worden waren.2:)
Der Bundesrat beschloß in der Sitzung vom 12. März 1880, daß der
Zuschlag zum Aversum für Bremen und Hamburg vom Etatsjahre 1880/81
ab auf 5 Mark für den Kopf der städtischen Bevölkerung und der in dieser
1) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.
2) Vgl. die Bundesrats-Drucks. Nr. 22 Sess. v. 1879/80 in der S. 24 Note 2 erwähnten
Quelle und die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 75 v. 14. 2. 80.