Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Beziehung derselben zugerechneten vorstädtischen Bevölkerung festgesetzt, — hin- 
sichtlich der Aversen für die Städte Altona, Wandsbek, Bremerhaven, Geeste- 
münde und Brake dagegen von einer Abänderung der bestehenden Berechnungs- 
grundsätze abgesehen werde. Die Erhöhung der Aversen für Bremen und 
Hamburg hatte die öffentliche Meinung einige Monate vorher lebhaft be- 
schäftigt; man hatte aber angenommen, daß der Bundesrat schließlich von 
einer solchen Maßregel Abstand genommen habe. Diese Annahme erfuhr nun 
ihre Berichtigung. 
Bei der Erörterung der Frage in der Sitzung des Bundesrats vom 
12. März erklärte der Bevollmächtigte für diese beiden Hansestädte: Die Senate 
hätten bereits ihre Vertreter in der zur Vorprüfung der Aversum-Angelegenheit 
berufenen Kommission ermächtigt, dem Vorschlage, daß unter Abstandnahme 
von ferneren Untersuchungen dem Bundesrate die Erhöhung des städtischen Zu- 
schlags auf 5 Mark empfohlen werde, nicht weiter entgegenzutreten. Sie 
hätten zwar auch aus dem nunmehr vorliegenden Bericht der Kommission nicht 
die Ueberzeugung zu gewinnen vermocht, daß durch die Konsumtionsverhältnisse 
der Städte Bremen und Hamburg eine so erhebliche Erhöhung des Avbersum- 
zuschlags, wie die vorgeschlagene, geboten sei. Sie hätten indes in Berück- 
sichtigung der Schwierigkeit einer exakten rechnungsmäßigen Feststellung und der 
auf der anderen Seite obwaltenden Anschauungen, sowie in der Voraussetzung, 
daß für den Bundesrat eine Einigung der Kommissare wünschenswert sei, ge- 
glaubt, der Sachlage sich fügen und jene Ermächtigung erteilen zu sollen. Aus-. 
diesen Gründen hätten die Senate auch ihren Bevollmächtigten beauftragt, dem 
vorliegenden Antrage beizustimmen.!) 
Am 4. Februar 1881 legte Bismarck dem Bundesrat den Gesetzentwurf, 
betreffend die Feststellung des Reichshaushaltsetats für das Etatsjahr 
1880/81, vor.2) Bei der Abstimmung über den Reichshaushaltsetat nach den Be- 
schlüssen des Reichstags in der Sitzung des Bundesrats vom 24. März 1880 ging 
es nicht ohne Vorbehalt ab. Preußen gab nämlich die Erklärung ab, daß die vom 
Reichstag à conto der zu erwartenden Ueberschüsse des laufenden Jahres be- 
schlossene Erhöhung des Einnahmekapitels 18 um 10 680 694 Mark zu ernsten 
Bedenken Anlaß gebe, da hierin eine nicht gerechtfertigte Abweichung von den 
solideren finanzwirtschaftlichen Grundsätzen liege, wie sie namentlich auch in 
Preußen bisher stets festgehalten worden seien; nur die Rücksicht auf die Ge- 
samtlage der Verhältnisse hielt Preußen ab, gegen die Genehmigung des Etats, 
1) § 176 der Prot. in der S. 24 Note 2 citirten Quelle. 
2) Der Wortlaut der Vorlage findet sich abgedruckt in der „Nordd. Allg. Ztg." 
Nr. 65 v. 8. 2. 80 und der „Nat.-Ztg.“ Nr. 63 v. 7. 2. 80. S. auch Schultheß Geschichts- 
kalender S. 55. In Kohls Bismarck-Regesten ist das obige Datum übersehen.
	        
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