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einen hierauf bezüglichen Gesetzentwurf vor, nachdem mit den einzelnen Re—
gierungen bereits vertrauliche Verhandlungen über den Gegenstand gepflogen
worden waren, welche die Annahme des Gesetzes im Bundesrat sicherstellten.!)
Die Vorlage wurde vom Reichstag mit 128 gegen 112 Stimmen ab—
gelehnt.
In der Sitzung des Bundesrats vom 5. April 1880 kam der Antrag
Hamburgs wegen einer zwischen der preußischen Regierung und dem Senate von
Hamburg in Betreff der Landeshoheit über die sogenannte „Hohe Rade“
bestehenden Streitigkeit zur Erörterung. Es wurde beschlossen, die Erledigung
dieser Streitigkeit dadurch einzuleiten, daß das Reichsgericht, und zwar der J.
und IV. Zivilsenat desselben, ersucht wurde, über die Frage, ob die bei dem
hamburgischen Dorfe Eimsbüttel belegenen, die „Hohe Rade“ benannten Feld-
stücke zum preußischen oder hamburgischen Staatsgebiete gehören, einen Schieds-
spruch zu fällen, und die genannten Regierungen für verpflichtet erklärt wurden,
sich diesem Schiedsspruche zu unterwerfen.
In der Sitzung des Bundesrats vom 15. Mai 18772) war beschlossen
worden, die Erledigung der zwischen der preußischen Regierung einerseits und
der sachsen-weimarischen und coburg-gothaischen Regierung andererseits bezüglich
der Besteuerung der thüringischen Eisenbahn bestehenden Streitigkeit durch
einen Schiedsspruch des Reichs-Oberhandelsgerichts über die Frage, ob nach
dem Staatsvertrage vom 19. April 1844 die preußische Regierung den beiden
anderen Regierungen gegenüber verpflichtet war, die thüringische Eisenbahn-
gesellschaft auch von jeder Kommunalabgabe, mit alleiniger Ausnahme der Grund-
Vertretung: Herzog"), s. „Nat.-Ztg ““ Nr. 551 v. 26. 11. 79 Nr. 207 v. 5. 5. 80 und
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 513 v. 26. 11. 79; betreffend die Aufnahme einer Anleihe für
Elsaß-Lothringen „Nat.-Ztg.“ Nr. 555 v. 28. 11. 79 und Nr. 565 v. 4. 12. 79, „Nordd.
Allg. Ztg.“ Nr. 517 v. 28. 11. 79; Vergütung der Zollverwaltungskosten „Nat.-Ztg."
Nr. 81 v. 18. 2. 80 und „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 134 v. 19. 3. 80; Gesetzentwurf, be-
treffend die Ausführung des Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnungen für Rechts-
anwälte, Gerichtsvollzieher, Zeugen und Sachverständige, „Nat.-Ztg.“ Nr. 553 v. 27. 11.79;
betreffend das Gewerbegericht „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 518 v. 28. 11. 79 u. Nr. 520 v.
29. 11. 79; betreffend das Forstverfahren Nr. 183 v. 20. 4. 80; betreffend die Fest-
stellung des Landeshaushaltsetats für Elsaß-Lothringen für 1880/81 Nr. 514 v. 26. 11. 79
u. Nr. 128 v. 16. 3. 80; betreffend die Vergütung der Reisekosten für Geschworene, Ver-
trauensmänner und Schöffen Nr. 516 v. 27. 11. 79 und Nr. 128 v. 16. 3. 80; betreffend
die Kontrolle des Reichshaushalts und des Landeshaushalts für Elsaß-Lothringen, Vorlage
des Reichskanzlers vom 8. April 1880 (in Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt) „Post“
Nr. 102 v. 14. 4. 80; betreffend die Ernennung der Subalternbeamten bei den Gerichten
Nr. 294 v. 26. 6. 80.
1) Abgedruckt nebst Motiven in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 162 v. 7. 4. 80.
2) Vergl. Bd. III. S. 339.