Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

— 272 — 
steuer und anderer dinglicher Lasten, zu befreien, — herbeizuführen. Der 
Schiedsspruch fiel in bejahendem Sinne aus, und die preußische Regierung er- 
klärte sich auch bereit, demselben Folge zu geben; sie war aber der Ansicht, daß 
aus dem Schiedsspruch für Preußen lediglich die Verpflichtung sich ergebe, den 
beiden anderen beteiligten Regierungen deren Interesse an der Befreiung der 
Eisenbahngesellschaft von Kommunalabgaben zu vergüten. Dieser Auffassung 
vermochte sich die weimarische Regierung nicht anzuschließen, beantragte vielmehr, 
die preußische Regierung wolle Fürsorge dahin treffen, daß der thüringischen 
Eisenbahngesellschaft die thatsächliche Befreiung von Kommunalabgaben nach 
Maßgabe des Schiedsspruchs für Vergangenheit und Zukunft gewährt werde. 
Eine weitere Erklärung auf diese Aeußerung erfolgte nicht, und die thüringische 
Eisenbahn wurde fortdauernd und in immer größerer Ausdehnung zu Kommunal= 
und Kreisabgaben herangezogen. Die weimarische Regierung beantragte daher 
jetzt eine weitere Beschlußfassung des Bundesrats dahin, daß die preußische 
Regierung veranlaßt werde, 1. in Gemäßheit des Schiedsspruchs die thüringische 
Eisenbahngesellschaft von jeder Kommunalabgabe, mit alleiniger Ausnahme der 
Grundsteuer und anderer dinglicher Lasten, soweit solche nach der bestehenden 
Landesgesetzgebung von der Gesellschaft zu übernehmen sind, zu befreien und 
2. dafür Sorge zu tragen, daß der thüringischen Eisenbahngesellschaft die an 
preußische Kommunen gezahlten Abgaben mit der unter I. bezeichneten Ausnahme 
zurückerstattet werden. 
Die Angelegenheit gelangte in dieser Session des Bundesrats nicht mehr 
zur Erledigung. 
Beteiligung des Reichs an der internationalen Ausstel= 
lung in Melbourne. In dieser Angelegenheit wurde vom Reichskanzler 
im November 1879 1) an den Bundesrat ein Antrag gerichtet, in welchem nach 
Erwähnung der Beschlüsse hinsichtlich der Ausstellung in Sydney und nach 
Hinweis auf frühere Mitteilungen über die projektirte Ausstellung in Melbourne 
weiter gesagt war: 
„Nach demjenigen, was bis jetzt verlautet hat, ist anzunehmen, daß die 
Beteiligung des Reichs an der Ausstellung in Sydney durch Entsendung eines 
Kommissars und durch Bewilligung von Geldmitteln der deutschen Industrie 
und dem deutschen Handel vorteilhaft geworden ist; der deutsche Teil der 
Ausstellung hat nach einem kürzlich hier eingegangenen Telegramm des Reichs- 
kommissars große Anerkennung gefunden. 
Die Neigung zur Beschickung der Ausstellung in Melbourne war bisher 
schon in den industriellen Kreisen vorhanden und ist durch die bisher über die 
Ausstellung in Sydney eingelaufenen Nachrichten noch lebhafter angeregt worden. 
1) In Kohls Bismarck-Regesten nicht erwähnt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.