Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

Die zehnte Session 
des Bundesrats des Deutschen Reichs. 
(20. Oktober 1880 bis 7. JZusi 1881.) ) 
I. Köschnitt. 
Einleitung. 
Durch Kaiserliche Verordnung vom 29. September 1880 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 185) wurde der Bundesrat auf den 20. Oktober 1880 zu einer neuen 
Session zusammenberufen. 
Als neue Bevollmächtigte traten in den Bundesrat ein: für Preußen 
der Staatssekretär des Innern, Staatsminister v. Boetticher an Stelle des 
Staatsministers Hofmann, für Bayern der Staatsminister des Königlichen 
Hauses und des Aeußern Freiherr v. Crailsheim, für Schwarzburg- 
Sondershausen an Stelle des Freiherrn v. Berlepsch der Wirkliche Geheime 
Rat Reinhardt. 
Im Laufe der Session traten noch folgende Aenderungen im Bestand der 
ordentlichen Mitglieder des Bundesrats ein. Es wurden ernannt: für Preußen 
der Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Dr. Busch an Stelle von Philipsborn, 
für Bayern an Stelle v. Rudhardts der außerordentliche Gesandte und bevoll- 
mächtigte Minister Graf v. Lerchenfeld-Köfering, für Württemberg an Stelle 
des Freiherrn v. Spitzemberg der Gesandte v. Baur-Breitenfeld, für Baden 
an Stelle von Stößer der Präsident des Ministeriums der Justiz, des Kultus 
und Unterrichts Dr. Nokk, für Reuß älterer Linie an Stelle des Regierungs- 
präsidenten Faber der Geheime Regierungsrat v. Geldern-Crispendorf (bisher 
Stellvertreter). 
Das Mandat von stellvertretenden Bevollmächtigten erhielten von Preußen 
der Unterstaatssekretär im Ministerium für Elsaß-Lothringen Dr. v. Mayr, von 
1) In dieselbe sällt die 4. Session der IV. Legislaturperiode des Reichstags (15. Februar 
bis 15. Juni 1881).
	        
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