Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

II. Abschnitt. 
Der Rücktritt des Präsidenten des Reichkanzler-Amts, 
Staatsministers Hofmann.)) 
Die Meldung von der Ernennung Hofmanns zum Staatssekretär für 
Elsaß-Lothringen erfolgte etwas früher als die von der Enthebung von seiner 
Stelle an der Spitze des Bundesrats (28. August 1880), so daß kurze Zeit 
sogar Zweifel darüber auftauchen konnten, ob Herr Hofmann ein neues Amt 
zu den bisherigen dazu bekam oder seine bisherigen abgab. 2) 
1) Vgl. Bd. 1 S. 70, Bd. II S. 44. 
2) Die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 405 v. 31. 8. 80 schrieb aus diesem Anlaß: „Ver- 
schiedene Blätter sprechen ihre Verwunderung über die kürzlich veröffentlichten Allerhöchsten 
Ordres aus, durch welche der Minister Hofmann aus seinen früheren Aemtern entlassen 
worden ist, und beweisen dadurch, wie unbekannt man mit den wirklichen Verhältnissen 
des Reichs= und Staatsdienstes in den Kreisen selbst der angesehensten Publizistik ist. Wer 
über die in Frage kommenden Vorgänge überrascht sein wollte, der konnte es vielleicht vor 
drei Wochen darüber sein, daß der Staatssekretär des Innern und preußische Handels- 
minister, ohne von seinen umfänglichen Geschäften zurückzutreten, zu einem Amte ernannt 
wurde, welches seinen Sitz notwendig in der Stadt Straßburg hat. Wer jetzt aber über 
die Enthebung des Staatsministers Hofmann von seinen Berliner Aemtern überrascht ist, 
der muß geglaubt haben, daß das Reichsamt des Innern und der Vorsitz im Bundesrat 
sich von Straßburg aus oder das Straßburger Staatsministerium sich von Berlin aus ver- 
sehen lasse. Jeder, der auch nur oberflächlich mit den Aufgaben beider Stellen vertraut 
ist, mußte seit drei Wochen darauf gefaßt sein, daß der Staatsminister Hofmann sich die 
Uebernahme seines neuen Amtes durch Aufgeben seines älteren möglich machen werde. 
Ueberraschend hätte höchstens gefunden werden können, daß dies nicht gleichzeitig geschah. 
Dergleichen Zufälligkeiten werden aber immer vorkommen, wo drei Behörden, von denen 
zwei mit der dritten in keiner Verbindung stehen, nämlich der Reichskanzler, das preußische 
Staatsministerium und die Statthalterschaft von Elsaß-Lothringen, zu einem und demselben 
Akte zu konkurriren haben. Die Statthalterschaft ist in der Publizirung ihres Anteils an 
demselben eben schneller gewesen als die beiden anderen Behörden. Was demnächst die 
Form der Entlassung des Staatsministers Hofmann betrifft, so ist sie diejenige, welche er 
selbst aus, wie wir glauben, sachlichen und triftigen Gründen gewünscht hat. Wir sehen 
auch in ihr nichts Ueberraschendes, ebensowenig wie in der ganzen Thatsache, daß ein 
Minister aus einer ministeriellen Stellung in eine andere, ohne sein Zuthun vakant ge- 
wordene übergeht. Die gegenteilige Behauptung entspringt wohl nur dem sommerlichen 
Sensationsbedürfnis der Blätter, denen es an Stoff fehlt.“
	        
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