Er zeigte sich in allen Reden als gouvernemental; er erntete ein lebhaftes
Bravo von der rechten Seite nach seinen Ausführungen über die Beibehaltung
der gutsherrlichen Polizei. Sonst gefiel noch seine Rede für die Beseitigung
der Spielbanken in Wiesbaden, Ems-Homburg und (auf der rechten Seite)
sein Antrag auf Beibehaltung der Mahl- und Schlachtsteuer für die Stadt
Stralsund. Im übrigen erklärte er sich als Anhänger der Aufhebung der Mahl-
und Schlachtsteuer.
Im Reichstag ergriff Boetticher in der zweiten Session der vierten Legislatur-
periode (12. Februar bis 12. Juli 1879) vierundzwanzigmal das Wort, und
zwar stets bei Beratung des Zolltarifs. Abgesehen von seinen Reden zu Gunsten
der Zölle auf Baumwollengarn und Baumwollenwaren trat er nur für un-
bedeutende Artikel des Zolltarifs 1) ein.
Als Regierungskommissar nach dem Eintritt in das Ministerium vor der
Ernennung zum Staatsminister sprach Boetticher nur ein einzigesmal im
Abgeordnetenhause, und zwar zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Verpflichtung
zum Halten der Gesetz-Sammlung und der Amtsblätter, am 26. und 29. No-
vember 1872.2)
II. Staatssekretär des Innern unter Wismarck.
Unter Delbrück hatte sich die Stellung des Präsidenten des Reichskanzler-
Amts zu einer überaus machtvollen herausgebildet; unter Hofmann ging es
mit der Bedeutung dieses Amtes bergab. Nicht nur, daß es den schönen Namen
„Reichskanzler-Amt“ einbüßte, es bröckelte sich von ihm auch ab: das Reichs-
Schatzamt, das Reichs-Justizamt, die Verwaltung der elsaß-lothringischen An-
gelegenheiten und der Reichs-Eisenbahnen, so daß schließlich nur noch das
„Reichsamt des Innern“ übrig blieb mit einem Staatssekretär an der Spitze,
wie ihn heute auch das Reichs-Justiz-, Reichs-Schatz= und Reichs-Postamt be-
sitzen. Boetticher folgte übrigens seinem Amtsvorgänger offiziell nur in seiner
Stellung im Reiche; denn Hofmann war auch preußischer Handelsminister; dies
letztere Ministerium hatte aber Bismarck selbst übernommen, erst provisorisch
und dann am 13. September 1880 definitiv. Es war also äußerlich noch
einmal eine Verkleinerung in der Machtstellung des Staatssekretärs des Innern
eingetreten. Dieser Ausfall wurde aber bald wieder eingeholt durch die von
der Session 1869—1870 siebenmal (Teilnahme der Staatsdiener in Neuvorpommern und
Rügen an den Kommunallasten, Aushebung der Mahl= und Schlachtsteuer). Dieser Teil
der parlamentarischen Thätigkeit Boettichers ist von H. Kohl in Bd. II des Bismarck-
Jahrbuchs S. 686 Note 2 übersehen.
1) Seine Reden betrafen noch die Tarifirung von Tierknochen, Anis, Koriander,
Fenchel, Kümmel, Stearin und Wachs, Glasflüssen, Salz, Buchdruckereischriften, aus-
geschlachtetem Fleisch, Kleesamen.
2) Stenogr. Berichte Bd. I S. 146, 147, 149 u. 216.