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Als teure Erinnerung an jene Zeiten der parlamentarischen Kämpfe im
Reichstag (und nicht minder auch im Landesausschuß von Elsaß-Lothringen,
auf die hier nicht einzugehen ist) besitzt Mayr einen Brief des Fürsten Bismarck
vom 1. Januar 1884,1) in welchem der Fürst schreibt: „Bleiben Sie die be-
währte Stütze meines Freundes, des Statthalters, und die Freude der deutschen
Landsleute mit Ihrer tapferen Vertretung im Parlamente; auf Wiedersehen in
Berlin!“
Zum letztenmal hat dieses Wiedersehen im März 1887 in Berlin aus
Anlaß der politischen Verhältnisse in Elsaß-Lothringen auf eine Aufforderung
des Fürsten Bismarck hin stattgefunden. 2) Die Entwicklung dieser nämlichen
Verhältnisse führte kurz darauf — am 1. April 1887 — zur Versetzung
Mayrs in den einstweiligen Ruhestand.
Die darauf folgenden vier Jahre, während deren Mayr als Privatmann
in München sich aufhielt, benutzte er zur Wiederaufnahme wissenschaftlicher
Arbeiten. Er beteiligte sich mit zahlreichen finanzwissenschaftlichen Artikeln an
v. Stengels Wörterbuch des deutschen Verwaltungsrechts und begründete das
von ihm herausgegebene „Allgemeine Statistische Archiv“ (Tübingen, Laupp).
Zugleich war er publizistisch, insbesondere in Fragen der Wirtschafts= und
Sozialpolitik sowie der Reichsfinanzpolitik, thätig. Im Jahre 1891 trat Mayr
als Privatdozent in die rechts= und staatswissenschaftliche Fakultät der Universität
Straßburg ein, und mit Kaiserlicher Bestallung vom 31. Juli 1895 wurde er
zum Honorarprofessor ernannt. In Buchform veröffentlichte Mayr in den
jüngsten Jahren die Schrift: „Zur Reichsfinanzreform“ (Stuttgart 1893) und
von einem zusammenfassenden System der Statistik, das unter dem Titel
„Statistik und Gesellschaftslehre“ erscheint, den I. Band „Theoretische Statistik“
(Freiburg 1895) und den II. Band „Bevölkerungsstatistik“ (Freiburg 1897).
Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt Dr. Buschs)
(geboren 20. Mai 1834, gestorben 25. November 1895).
Seine Sporen erwarb sich Busch am Bosporus, wohin er im Jahre 1861
der preußischen Gesandtschaft für den Dragomansdienst, zu welchem er durch
1) In Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt.
2) In Kohls Bismarck-Regesten gleichfalls unerwähnt.
3) Nach absolvirtem akademischen Studium habilitirte sich Busch als Privatdozent
für die orientalischen Sprachen an der Universität Bonn und trat im Juli 1861 als
Dragomanseleve in den auswärtigen Dienst ein. Zunächst der preußischen Gesandtschaft
in Konstantinopel zugeteilt, wurde ihm daselbst die Stelle des zweiten Dragomans im
Januar 1866, diejenige des ersten Dragomans im November 1867 definitiv übertragen.
Anfangs August 1871 in das Auswärtige Amt einberufen, wurde er im März 1872 unter
Beilegung des Charakters als Legationsrat zum Konsul in St. Petersburg ernannt. Nach-
dem Dr. Busch sodann seit Anfang Juli 1874 in der politischen Abteilung des Auswärtigen