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angehörigen zu suchen, dagegen sich jeder politischen Thätigkeit zu enthalten haben.
Diese aus der Natur des konsularischen Berufs sich ergebende Vorschrift schließt
auch jede Beteiligung an gemeinsamen Demarchen oder Vorstellungen fremden
Regierungen gegenüber, wie solche von den Konsuln anderer Mächte nicht selten
angeregt zu werden pflegen, aus, da derartige Kundgebungen, selbst wenn sie
an sich politische Fragen nicht berühren, durch die kollektive Form und die ge-
meinsame Verabredung leicht eine Tragweite gewinnen, welche eine politische
Verantwortung für die Kaiserliche Regierung nach sich ziehen kann. In Fällen
der eben bezeichneten Art wird jedenfalls vorher unter Darlegung des Sach-
verhalts und, wo immer möglich, unter Einreichung des betreffenden Schriftstücks
die Ermächtigung des Auswärtigen Amts einzuholen sein. Selbstverständlich
schließen die vorstehenden Bestimmungen nicht aus, daß die Herren Konsuln
über politische Vorkommnisse innerhalb ihres Amtsbezirkes, namentlich insofern
diese mit wirtschaftlichen Fragen in Zusammenhang stehen, nach wie vor Bericht
erstatten. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Erlasses werden als
mit dem ferneren Verbleiben der betreffenden Beamten im Dienste unvereinbar
angesehen werden. Busch.“
Berlin, den 5. Januar 1883.
Zirkularschreiben an die deutschen Konsularbehörden im Auslande. 1)
„In Deutschland widmet sich neuerdings eine größere Anzahl von Blättern
der Aufgabe, zur Hebung des deutschen Exports nach dem Auslande und zur
Förderung des direkten Warenbezugs aus dem Auslande in der Weise bei-
zutragen, daß sie sich um Inserate aus deutschen industriellen und kommerziellen
Kreisen bewerben und die periodisch erscheinenden Nummern des betreffenden.
Annoncenblattes ausländischen Firmen zusenden, um auf diesem Wege die
Anknüpfung von Handelsverbindungen zwischen dem Auslande und dem in-
serirenden Publikum herbeizuführen. Es ist verschiedentlich beobachtet worden,
daß diese Blätter die Adressen ausländischer Firmen sich durch Vermittelung der
Kaiserlichen Konsulate zu beschaffen suchen, indem sie sich in Zirkularschreiben
an dieselben wenden. Derartigen Gesuchen scheint auch vielfach in ausgedehntem
Maße entsprochen worden zu sein. Diese Mitwirkung der Konsulate bei Be-
schaffung von Firmenadressen ist von einzelnen Blättern hinterher in der Weise
verwendet worden, daß sie sich den Anschein zu geben suchen, als ob sie das.
inserirende Publikum mit solchen ausländischen Firmen in Verbindung zu setzen
in der Lage seien, welche unter amtlicher Prüfung und Kontrolle ausgewählt
werden und hinsichtlich ihrer Solidität besondere Sicherheit böten. Es erscheint
notwendig, darüber zu wachen, daß die betreffenden Blätter die ihnen durch
Vermittelung der Konsulate beschafften Auskünfte fernerhin in dieser Weise nicht
1) In Kohls Bismarck-Regesten gleichfalls übersehen.