Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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mehr ausbeuten. Eure Wohlgeboren ersuche ich deshalb ergebenst, in Fällen, 
wo derartige Gesuche an Sie gelangen, das von Ihnen beschaffte Material 
nicht direkt an die betreffenden Blätter, sondern an das Auswärtige Amt ge— 
langen zu lassen, welches nach Lage des einzelnen Falles wegen der weiteren 
Verwendung Verfügung treffen wird. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Busch.“ 
In Sachen des Handelsvertrages zwischen den Vereinigten Staaten von 
Amerika und Spanien über den Handel von Kuba und Puerto Rico hatte 
sich eine Anzahl von Handelskammern an Bismarck um Auskunft über die- 
Einwirkung dieses Vertrages auf unsere Handelsbeziehungen zu den genannten 
Ländern gewandt. Den betreffenden Handelskammern ging hierauf das nach- 
stehende Schreiben zu: 
Berlin, den 7. Februar 1885.1) 
„Der Handelskammer erwidere ich auf die Eingabe btr. 
betreffend den spanisch-amerikanischen Vertrag über den Handel von Kuba und 
Puerto Rico, daß den eingegangenen Nachrichten zufolge die Aussichten für 
die Genehmigung und Inkraftsetzung des in Rede stehenden Vertrages seitens 
der beteiligten gesetzgebenden Körperschaften gering zu sein scheinen, und daß 
daher voraussichtlich die bisherigen Handelsbeziehungen zwischen und zu den 
genannten Ländern eine Aenderung nicht erfahren werden. Daß der Vertrag in 
Geltung treten werde, ist um so weniger wahrscheinlich, als bei den betreffenden 
Erwägungen der Umstand nicht unberücksichtigt bleiben wird, daß anderen 
Ländern vertragsmäßig das Meistbegünstigungsrecht zusteht, und daß dasselbe 
insbesondere auch uns durch Art. 9, 14 und 22 unseres Handelsvertrages mit 
Spanien vom 12. Juli 1883 und durch Art. 5 unseres Handels= und Freund- 
schaftsvertrages mit den Vereinigten Staaten von Amerika vom 1. Mai 1828 
zugesichert ist. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Busch."“ 
) Eintritt in den Ruheposten. Leider traten die Folgen der Ueber- 
arbeitung des Gehilfen des Reichskanzlers bereits nach wenigen Jahren zu 
Tage. In einer Reichstagssitzung erklärte Bismarck, daß „der Herr Unter- 
staatssekretär auf die ihm liebgewordene Arbeit hier für die Zukunft verzichten 
zu müssen glaubt, um einen Gesandtschaftsposten zu übernehmen, wodurch seine 
Arbeitskraft, seine Befähigung und Kenntnis dem Kaiserlichen Dienst erhalten 
1) In Kohls Bismarck-Regesten gleichfalls übersehen.
	        
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