— 329 —
Aufgaben die formelle Leitung der Beziehungen Bayerns zum Deutschen Reiche.
Zugleich trat er an die Spitze der gesamten Staatsverkehrsanstalten Bayerns.
Die ungemein zahlreichen und vielgestaltigen geschäftlichen Beziehungen
Crailsheims zu dem Fürsten Bismarck, als dem obersten Leiter der gesamten
Reichsverwaltung, ergeben sich hieraus von selbst. Auch vielfache persönliche
Begegnungen haben stattgefunden, insbesondere in den Zeiten der Beteiligung
Crailsheims an den Verhandlungen des Bundesrats 1881, 1882, 1883, 1884
und 1887. Hierher zählen auch die Besuche Crailsheims in Kissingen in den
Jahren 1880, 1881, 1883, 1885, 1886 und 1887. Nach der bayerischen
Königskatastrophe (1886) und zu der Reichstagseröffnung von 1888 begleitete
der Minister den Prinz-Regenten von Bayern nach Berlin.
In den Jahren 1886 und 1892 erhielt Crailsheim die Besuche des Fürsten
Bismarck in München.
Die dienstlichen und persönlichen Beziehungen Crailsheims zu dem Fürsten
waren unausgesetzt die besten, und der Minister rühmte zu nicht seltenen Malen
das freundlich geneigte und loyale Entgegenkommen des letzteren in den speziellen
bayerischen Fragen. Wie er im allgemeinen über Fürst Bismarck dachte, ergibt
sich wohl am deutlichsten aus der öffentlichen Verhandlung der bahyerischen
Kammer der Abgeordneten vom 26. Oktober 1889, in welcher Crailsheim bei
Abwehr der Angriffe gegen den nach dem Vorgange Preußens geschlossenen
bayerisch-russischen Auslieferungsvertrag erklärte, „er habe sich wahrlich nicht
zu schämen, das nämliche gethan zu haben, was der größte Staatsmann dieses
Jahrhunderts gethan hat“ (Stenogr. Berichte S. 69).
Fürst Bismarck hat auch nach seinem Rücktritt dem Minister Crailsheim
die frühere freundliche Gesinnung bewahrt. Dafür zeugt auch ein Schreiben,
welches der Fürst am 2. September 18909) aus Kissingen an den Minister
gerichtet hat.
Dasselbe hat folgenden Wortlaut:
„Geehrter Freiherr!
Im Begriff, Kissingen zu verlassen, drängt es mich, Eurer Ercellenz gegen-
über der Dankbarkeit Ausdruck zu geben, mit welcher mich das freundliche
Entgegenkommen der Königlichen Behörden erfüllt, mit deren Organen ich
hier in Berührung gekommen bin. Die Einrichtungen des postalischen, tele-
graphischen und polizeilichen Dienstes, durch welche mir der Kurgebrauch erleichtert
worden ist, verpflichten mich zum verbindlichsten Danke gegen die Leitung der
beteiligten Ressorts, und ich erlaube mir, an Eure Ercellenz die ergebenste
Bitte um gütige Vermittlung dieses Dankes zu richten. Seiner Königlichen
Hoheit dem Prinz-Regenten habe ich mir gestattet, den Ausdruck meines ehr-
1) Bisher unveröffentlicht.