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in der zu diesem Behufe zu berufenden Kommission mir übertragen werden. 1)
Bevor der Reichskanzler diesen Antrag genehmigte, ließ er mich fragen, ob ich
seine bezüglichen, in zwei Noten vom 28. Oktober 2) und 18. November 187818)
niedergelegten Ansichten vertreten wolle. Ich sah bald, daß ich dies nicht könne,
ohne mit meiner ganzen Vergangenheit zu brechen und meiner Ueberzeugung Zwang
anzuthun, und bat deshalb Hofmann, dem Reichskanzler einen anderen Vor-
sitzenden für die Tarifkommission vorzuschlagen. Damit war zugleich entschieden,
daß ich das Reichsschatzamt nicht übernehmen konnte. Ich machte Hobrecht
hiervon unter dem 9. Dezember 1878 Mitteilung."“
b) Unterstaatssekretär im Ministerium für Elsaß-Lothringen
v. Puttkamer
ging aus der parlamentarischen Carriere hervor, die ihn in vielfache Berührungen
zu dem Fürsten Bismarck brachte. Als Mitglied der nationalliberalen Partei
hat er vielfach bei den Kompromissen mitgewirkt, die zwischen dieser, damals im
Reichstag ausschlaggebenden Fraktion und dem Reichskanzler abgeschlossen wurden.
Aus Anlaß der im Jahre 1879 erfolgten Ernennung des Unterstaats-
sekretärs v. Puttkamer zum Staatssekretär von Elsaß-Lothringen brachte der
„Hann. Kourier“ einen Leitartikel, dem wir folgende Stellen entnehmen: „Herr
v. Puttkamer repräsentirt somit in seiner Persönlichkeit den ganzen politischen
Entwicklungsgang, den das Land genommen, er besitzt — wie wohl niemand
von der höheren Beamtenschaft des Landes — die genaueste Kenntnis von
Personen und Verhältnissen und hat sich durch seine ebenso umsichtige als
thatkräftige Geschäftsführung, durch seine fördernde Initiative und persönliches
Wohlwollen bei der Bevölkerung einen hohen Kredit erworben, ein Zeugnis,
welches ihm in den deutschfreundlichen Kreisen des Reichslandes — und nicht
nur in diesen — unumwunden ausgestellt wird.
„Um so mehr darf erhofft werden, daß der neue Staatssekretär, der, wie die
„Straßburger Post“ meldet, an der Spitze seines bisherigen Ressorts bleiben
wird, sich mit der gleichen Umsicht, Thatkraft und Initiative auch den An-
forderungen seiner neuen Stellung zuwendet. Der Staatssekretär hat bestimmungs-
gemäß „die Leitung der Geschäfte des Ministeriums zu überwachen und dafür
zu sorgen, daß dieselben regelmäßig und nach übereinstimmenden Grundsätzen
geführt werden“. Letzteres ist, nach Mitteilungen aus dem Reichsland, in den
letzten Jahren wohl nicht immer der Fall gewesen. Da der berbindende
1) Den Vorsitz erhielt bekanntlich später Frhr. v. Varnbüler.
2) Abgedruckt in meinem Werke: Aktenstücke zur Wirtschaftspolitik des Fürsten Bis-
marck Bd. 1 S. 287 f.
3) Ein Votum Bismarcks vom 18. November 1878 ist nicht bekannt. Gemeint ist
vermutlich das oben S. 44 ff. abgedruckte Schreiben Bismarcks vom 12. November 1878,
betreffend die Zoll= und Steuerreform.