Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Mittelpunkt für die einzelnen Abteilungen des Ministeriums fehlte, so konnte 
nicht ausbleiben, daß die Grundsätze der Geschäftsführung nicht immer in 
wünschenswerter Weise übereinstimmten. Der Statthalter aber, der in dieser 
Zeit den verbindenden Mittelpunkt wohl für die wichtigsten Fragen darstellte, 
stand doch zu hoch, als daß mit gewissen Kategorien von Geschäften an ihn 
herangetreten werden konnte, so daß sich auch nach dieser Richtung die Mißlichkeit 
einer dauernden Vertretung des Staatssekretärs ergab. Da die politischen 
Angelegenheiten eines Landes naturgemäß die wichtigsten sind, obenein in Elsaß- 
Lothringen, so wird der neue Staatssekretär ferner auch nicht umhin können, 
diesen nicht nur sein Augenmerk, sondern seine eingehendere Aufmerksamkeit 
und Thätigkeit zuzuwenden. Es entspricht dies den verfassungsmäßigen Be- 
dingungen seiner Stellung. Um so notwendiger ist daher, daß, wenn er die 
Führung der politischen Angelegenheiten nicht selbst übernimmt, wie die „Straß- 
burger Post wissen will, er doch mit denselben fortgesetzt eng vertraut bleibt und auf 
ihre Handhabung den ihm obliegenden Einfluß übt. Kann dabei die bestehende 
Ressorteinteilung nicht bestehen bleiben, so wäre dies von nebensächlicher Be- 
deutung; sie ist seit 1879 ohnehin einer Reihe von Veränderungen unterworfen 
worden. Da überdem drei Unterstaatssekretärstellen etatsmäßig sind, so stünde 
der Rückkehr zu der ursprünglichen Vierteilung des Ministeriums im Bedarfs- 
falle kein Hindernis entgegen. Wünschenswert würde vor allem sein, daß Herr 
v. Puttkamer auch in seiner neuen Stellung die Leitung von Kirche und Schule 
behält; das Verhältnis der ersteren zum Staat, die Entwicklung der letzteren 
hat gerade unter seiner Leitung die erfreulichsten Fortschritte gemacht, und es 
würde ein Mißgriff sein, dieselbe der unmittelbaren Einwirkung des neuen 
Staatssekretärs zu entziehen. Würde ihm mit dieser Verwaltung die Ober- 
leitung des politischen Ressorts eine zu große Belastung auferlegen, so wird 
nichts anderes übrig bleiben, als die Leitung der Justizabteilung in andere Hände 
übergehen zu lassen. Staatsrechtlich erscheint dies um so nötiger, als der Chef 
dieser Abteilung gleichsam der Justitiar für die Gesamtpolitik ist, und es nicht 
wünschenswert sein kann, wenn der verantwortliche Vertreter dieser auch die 
juristische Kontrolle in seinen Händen behält.“ 
)Kaiserlicher Unterstaatssekretär von Pommer-Esche. 
(es. Bd. II. S. 209.) 
d) Ober-Regierungsrat Hauschild!) 
(geboren 12. Dezember 1830) 
vertrat vom 1. März 1881 bis 30. März 1890 als ständiger Kommissar des 
Kaiserlichen Statthalters, zunächst noch neben dem Generaldirektor der Zölle 
1) Karl Hauschild, geboren in Berlin, besuchte das Gymnasium zum Grauen Kloster 
und die Universität in Berlin, widmete sich der juristischen Carrière und wurde im 
Poschinger, Fürst Bismarck und der Bundesrat. IV. 22
	        
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