Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Thätigkeit dieselbe wie die der Bevollmächtigten, in mancher Beziehung sogar 
noch intensiver, insofern sie in allen Sitzungen erscheinen und Anträge stellen 
können. Ihre Entstehung verdanken sie dem Gesetz, betreffend die Verfassung 
Elsaß-Lothringens, vom 4. Juli 1879 (Reichs-Gesetzbl. S. 165), woselbst im 
§ 7 ihrer gedacht ist, und ihre Thätigkeit im Bundesrat ist geregelt durch § 5 
der Geschäftsordnung für den Bundesrat vom 26. April 1880 (Anlage zu 
§ 323 des Protokolls vom 4. Mai 1880).
	        
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