Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

IV. Abschnitt. 
Aus der Werkstatt des Bundesrats. 
1. Reichsgesetzgebung (Art. 4 und 5 der Verfassung). 
Regelung der Heimatscheine. Am 23. Oktober 1880 legte Bismarck 
aus Friedrichsruh dem Bundesrat den Entwurf eines Heimatscheins zur Beschluß- 
fassung vor. In dem den Entwurf begleitenden Schreiben des Reichskanzlers 
wurde auf Grund mehrfach von der Schweiz geltend gemachter Bedenken, daß 
deutschen Staatsangehörigen, welche dort sich niederlassen wollten, als Ausweis 
über ihre Staatsangehörigkeit Heimatscheine mit einer auf eine bestimmte Reihe 
von Jahren beschränkten Giltigkeit ausgestellt wurden, eine Aenderung des 
Heimatschein-Formulars als notwendig hingestellt. Es wurde empfohlen, in 
Zukunft Heimatscheine auf unbestimmte Zeit nicht mehr zu erteilen und zugleich 
bei Bemessung der Zeitdauer der Heimatscheine nach einheitlichen Grundsätzen 
zu verfahren; jedoch erscheine es ratsam, in die Scheine den Zusatz aufzu- 
nehmen, daß durch die Fristbestimmung die Verträge nicht berührt werden, 
welche deutscherseits wegen Uebernahme von Angehörigen oder vormaligen 
Angehörigen des Deutschen Reichs mit anderen Staaten abgeschlossen worden sind. 
In der Sitzung des Bundesrats vom 16. Dezember 1880 wurde das 
auf Grund der Vorberatung seitens des VI. Ausschusses vorgelegte Formular 
zu Heimatscheinen genehmigt. 
Abänderung der Gewerbeordnung. a) Novelle über das 
Innungswesen. Am 26. Januar 1881 1) legte Bismarck dem Bundesrat im 
Auftrag des Kaisers den Entwurf einer Abänderung der Gewerbeordnung und 
zwar der §§ 97—104 über das Innungswesen vor. Als Aufgabe der neuen 
Innung war bezeichnet: Pflege des Gemeingeistes, Stärkung der Standesehre, 
Förderung eines gedeihlichen Verhältnisses zwischen Meister und Gesellen, Regelung 
des Lehrlingswesens, Entscheidungen von Streitigkeiten.) 
1) Kohl setzt hier in seinen Bismarck-Regesten das falsche Datum: 28. Januar 1881. 
2) Das Nähere über die Bundesratsvorlage, welche noch im Volkswirtschaftsrat 
durchberaten worden war, findet man in der „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 48 v. 29. 1. 81, 
Nr. 50 v. 31. 1. 81, Nr. 83 v. 19. 2. 81.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.