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haltung der Vorlagen wie der Beschlüsse dürfte, weil unhaltbar, durchzuführen
nicht einmal versucht werden.“ —
An diesen Darstellungen ist vieles schief. Zunächst ist nicht richtig, daß
nach der neuen Geschäftsordnung die sogenannten Ministersitzungen am Anfang
der Session des Bundesrats stattzufinden haben; an dem Vorsitz im Bundesrat
hatte die neue Geschäftsordnung nichts geändert, ihre Bestimmungen über die
Substitutionen wurden streng eingehalten, auch das System einer zweimaligen
Beratung von Gesetzentwürfen gewissenhaft beibehalten.
Teilnahme der Minister der Mittel- und Kleinstaaten an
den Bundesratsverhandlungen. Was die sogenannten Ministersitzungen
betrifft, deren Wert Bismarck in seiner Reichstagsrede vom 5. Mai 1881 aufs
neue betonte, 1!) so wurden die Minister durch eine Anfangs Februar 1881 er-
folgte Mitteilung desselben an den Bundesrat 2) folgenden Inhalts berufen:
„Nach § 3 der Geschäftsordnung sollen die wichtigeren Geschäftsaufgaben des
Bundesrats und insbesondere die Gesetzesvorlagen von einem durch den Reichs-
kanzler für jede Session zu bestimmenden Zeitpunkte an, in möglichst rasch sich
folgenden Sitzungen, welchen die ersten Bevollmächtigten der Regierung anwohnen
werden, zur definitiven Erledigung gebracht werden. Im Hinblick auf diese Be-
stimmung hat der Reichskanzler den Bundesrat davon in Kenntnis gesetzt, daß
er beabsichtigt, die wichtigeren der während der gegenwärtigen Session zu er-
ledigenden Vorlagen unmittelbar nach dem Zusammentritt des auf den 15. d. M.
einberufenen Reichstags zur Beratung der Ausschüsse beziehungsweise des Plenums
des Bundesrats zu stellen."“
Die mittel= und kleinstaatlichen Minister folgten Bismarcks Rufe fast aus-
nahmslos, und dieselben nahmen nicht bloß an den Plenar-, sondern auch an
wichtigeren Ausschußsitzungen teil. So war zum Beispiel die Ausschußsitzung
vom 19. Februar 1881, in welcher das Arbeiterunfallversicherungsgesetz beraten
1) Der Kanzler bemerkte: „Diese Rücksichtslosigkeit auf die ministerielle Menschenklasse
liegt auch in dem Antrag, daß der Reichstag im Oktober zusammentreten solle. Es ist ja
klar, daß der Bundesrat in diesem Falle 3 bis 4 Monate früher zusammentritt; wir
können das auf 3 Monate abkürzen, aber unter 3 Monat vorher wird der Bundesrat
seine Arbeit nicht erledigen können. Wenn Sie also den Reichstag im Oktober hier haben
wollen, dann müssen Sie von dem Bundesrat verlangen, daß er Ende Juli etwa zusammen-
tritt. Alle die bundesstaatlichen Minister, welche eben noch im Gefechte mit ihren Land-
tagen waren, kommen nicht her, um sich an dem Bundesrat zu beteiligen. Dann wird der
Bundesrat schließlich etwas, was dem alten Frankfurter Bundestage mehr und mehr ähnlich
sein wird. Die Hauptsache, daß dieses Zentrum der Regierungsautorität im Reich in An-
sehen und wirksamer Thätigkeit bleibt, ist die, daß die dirigirenden Minister selbst im
Bundesrat erscheinen. Wir haben deshalb in unserer Geschäftsordnung im Bundesrat die
Aenderung getroffen, daß alle wichtigen, entscheidenden Beschlüsse auf eine kürzere Zeit der
Sitzung konzentrirt werden."“
2) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.