Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Eingangszoll auf Mühlenfabrikate von 2 auf 3 Mark erhöhte und einen Eingangs- 
zoll auf frische Trauben von 15 Mark per 100 Kilogramm einführte. 
Der Gesetzentwurf erfreute sich der Zustimmung des Bundesrats. 1) Gesetz 
vom 21. Juni 1881 (Reichs-Gesetzbl. S. 121). 
Kurze Zeit später (17. Mai 1881) trat Sachsen mit dem Antrag hervor,) 
der Bundesrat wolle mit Rücksicht auf den Notstand in seinen Weberdistrikten 
einem Antrag auf Erhöhung des Eingangszolls auf Wollengewebe zustimmen. 
Auch diese Zollerhöhung ging im Bundesrat mit einigen Modifikationen (§ 200 
der Protokolle) durch. Gesetz vom 19. Juni 1881 (Reichs-Gesetzbl. S. 119). 
Wiedereinführung des Ausfuhrzolls auf Lumpen. In der 
Sitzung des Bundesrats vom 10. Mai 1881 wurde gegen die Stimme Braun- 
schweigs beschlossen, auf die hierauf gerichteten Eingaben ablehnenden Bescheid 
zu erteilen. Der bayerische und württembergische Bevollmächtigte bemerkten bei 
ihrem dem Beschluß zustimmenden Votum, daß die von ihnen vertretenen 
Regierungen im Prinzipe für Wiedereinführung eines Ausfuhrzolles auf 
Lumpen seien.-) 
Handelsverträge. Bismarck beschäftigte den Bundesrat 
1. mit dem am 23. Mai 1881 zu Berlin unterzeichneten Handelsvertrag 
zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn. Schreiben Bismarcks d. d. 29. Mai 
1881.4) Bei Genehmigung des Vertrags durch den Bundesrat (Reichs- 
Gesetzbl. 1881 S. 123) 5) erklärte der Bevollmächtigte für Bayern, die bayerische 
Regierung sei mit den Art. 15 bis 18 des Vertrags einverstanden und wolle 
denselben, da sie Bestimmungen enthalten, welche das verfassungsmäßige Reservat- 
recht Bayerns in Eisenbahnsachen berühren, hiermit ausdrücklich ihre Zustimmung 
erteilt haben; 
2. mit dem am 23. Mai zu Berlin unterzeichneten Handelsvertrag, sowie 
mit der im Anschluß hieran getroffenen Verabredung in Betreff des literarischen 
Schutzes zwischen Deutschland und der Schweiz. Schreiben Bismarcks vom 
27. Mai 1881.6) Zustimmung des Bundesrats am 30. Mai 1881 (Reichs- 
Gesetzbl. 1881 S. 155). 
1) § 276 der Prot. a. a. O. 
2) In Schultheß' Geschichtskalender findet sich das irrige Datum 20. Mai 1880. 
Abgedruckt ist der Antrag Sachsens als Bundesrats-Drucks. Nr. 72 a. a. O. Vgl. auch die 
„Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 234 v. 21. 5. 81 u. „Nat.-Ztg.“ Nr. 238 v. 22. 5. 81. 
3) § 260 der Prot. a. a. O. 
4) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Die Vorlage findet man abgedruckt als 
Drucks. Nr. 76 in der S. 24 Note 2 cit. Quelle. Vgl. auch die „Nordd. Allg. Ztg.“ 
Nr. 244 v. 28. 5. 81. 
5) § 314 der Prot. a. a. O. 
6) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Drucks. Nr. 77 a. a. O., sowie „Nordd. 
Allg. Ztg.“ Nr. 247 v. 31. 5. 81 u. Nr. 315 v. 10. 7. 81.
	        
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