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3. mit drei Erklärungen, welche aus Anlaß der Verhandlungen über den
Abschluß neuer Handelsverträge mit Oesterreich-Ungarn und mit der Schweiz
in Form von Noten-Erklärungen abgegeben worden waren. Schreiben Bismarcks
vom 20. Juni 1881 1). Der Bundesrat erklärte sich in der Sitzung vom
25. Juni 1881 mit dem gedachten Notenwechsel einverstanden.2)
4. mit der am 30. Mai zu Berlin unterzeichneten handelspolitischen Ueber-
einkunft mit Belgien. Schreiben Bismarcks vom 30. Mai 1881.3) Ein-
verständnis des Bundesrats in der Sitzung vom 2. Juni 1881 4) (Reichs-
Gesetzbl. 1881 S. 172).
5. Die zwischen Deutschland und Rumänien am 14. November 1877
abgeschlossene Handelskonvention hatte durch Beschluß des Bundesrats vom
9. April 1878 die Zustimmung des Bundesrats erhalten, war aber damals
im Reichstag nicht zur Erledigung gelangt. Da die Gründe, welche für die
Einbringung der Vorlage maßgebend waren, unverändert fortbestanden, bean-
tragte der Reichskanzler in der Sitzung des Bundesrats vom 11. Juni 1881,
der Bundesrat wolle sich damit einverstanden erklären, daß die Konvention dem
Reichstage in seiner gegenwärtigen Session wieder vorgelegt werde. Die Ver-
sammlung beschloß demgemäß (Reichs-Gesetzbl. 1881 S. 199).
6. Im März 1881 legte Bismarck im Namen des Kaisers dem Bundes-
rat die am 31. März 1880 zu Peking unterzeichnete Zusatzkonvention zu
dem deutsch-chinesischen Handelsvertrage nebst erläuternden Spezialbestimmungen
und Noten vom selben Tage, sowie das den Termin für die Auswechslung
der Ratifikationsurkunden vom 31. März bis zum 1. Dezember 1881 er-
streckende Protokoll vom 20. August 1880 mit einer von fünf Anlagen be-
gleiteten Denkschrift vor.5) Einverständnis des Bundesrats (Reichs-Gesetzbl. 1881
S. 261).
Sonstige Vorlagen des Reichskanzlers, betreffend ver-
schiedene Zollverwaltungs= und Steuerfragen. Es genügt auch
hier, dieselben nur kurz zu erwähnen, wobei ich nur bemerken will, daß das
mit einem F versehene Schreiben in Kohls Bismarck-Regesten übersehen ist.
Friedrichsruh, den 22. Oktober 1880.
Schreiben (gez. v. Bismarck), betreffend einen Nachtrag zu dem amtlichen Waren-
verzeichnis vom Jahre 1879, Nr. 133 der Drucksachen. Ausschußantrag Nr. 59 der Drucks.
Sess. 1880/81.
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1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. Abgedruckt ist das Schreiben als Bundes-
rats-Drucks. Nr. 94 a. a. O. Vgl. die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 293 v. 28. 6. 81.
2) § 386 der Prot. a. a. O., „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 315 v. 10. 7. 81.
3) In Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt. Bundesrats-Drucks. Nr. 79 a. a. O.
4) § 325 der Prot. a. a. O.
5) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.