Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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zu besorgen sein. Würde derselbe aber wider alles Erwarten dennoch eintreten, 
so darf der Senat sich wohl versichert halten, daß jenes System nur durch 
solche Einrichtungen, welche dem unabweislichen Bedürfnisse eines von Zoll— 
kontrollen unbehinderten Verkehrs des Freihafengebietes mit der See volles 
Genüge leisten, werde ersetzt und dem Senate auch durch eine vorgängige Be— 
nachrichtigung werde Gelegenheit gegeben werden, seine desfallsigen Ansichten 
und Vorschläge der Reichsregierung mitzuteilen. In dieser Auffassung mit 
Eurer Durchlaucht sich im Einverständnis zu befinden, würde dem Senate im 
Hinblick auf die schwerwiegenden Interessen, welche sich an die freie Zugänglichkeit 
des hamburgischen Hafens knüpfen, von hohem Werte sein.“ 
Hierauf antwortete Bismarck dem Gesandten Dr. Krüger unterm 27. Mai 
1881: 
„Eurer Hochwohlgeboren beehre ich mich, auf das gefällige Schreiben vom 
25. d. M. ergebenst zu erwidern, daß die Belassung der Zolleinrichtungen auf der 
Unterelbe in der gegenwärtigen Lage zwar nichtj thunlich erscheint, daß sich aber 
meinerseits die Voraussetzung des Senats der freien und Hansestadt Hamburg 
teile und bestätige, daß die geplante Anordnung, wonach die aus der See nach 
Hamburg und von Hamburg nach der See gehenden Schiffe, sofern sie unter 
Zollflagge oder Leuchte transitiren, von zollamtlicher Behandlung befreit bleiben, 
als eine dauernde Einrichtung ins Auge gefaßt ist. 
Ich bezweifle nicht, daß dieses System, dessen Durchführung, wenn auch 
nicht ausschließlich, so doch überwiegend unter die Kontrolle auf das Zollwesen 
beeideter Lootsen wird gestellt werden können, in der Praxis sich bewähren und 
für die Zollsicherheit genügen werde. Sollte wider Erwarten eine Aenderung 
desselben sich nach Maßgabe künftiger Erfahrungen als notwendig erweisen, so 
werde ich meinerseits nur zu einer solchen Einrichtung mitwirken, welche den 
Verkehrsbedürfnissen des Freihafengebietes mit der See — und zwar nicht 
minder eines in verkleinertem Umfange dauernd beizubehaltenden wie des jetzigen 
Freihafengebietes — mindestens in gleichem Maße wie die Zollflaggeneinrichtung 
Genüge leistet. Auch werde ich in solchem Falle nicht unterlassen, dem Senat 
durch eine vorgängige Benachrichtigung Gelegenheit zu geben, seine desfallsigen 
Ansichten und Vorschläge rechtzeitig zur Vertretung zu bringen. 
Ich werde, den Intentionen Seiner Majestät des Kaisers und der ver- 
bündeten Regierungen entsprechend, angelegentlich bestrebt sein, den Interessen 
und Wünschen Hamburgs nicht minder wie denen jedes anderen Bundesgliedes 
entgegenzukommen und förderlich zu sein, soweit ich es irgend mit meinen 
Pflichten gegen das Reich vereinigen kann. 
Die Reichsregierung wird dies insbesondere auch bei der weiteren Ordnung 
der mit der Freihafenberechtigung Hamburgs zusammenhängenden Zolleinrichtungen 
gern bethätigen und hierin um so weiter gehen können, wenn die dabei zu er- 
ledigenden technischen Fragen nicht zu Anknüpfungspunkten für politische Be-
	        
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