Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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gegebenen Zeitbestimmung um ein Jahr, dem Reichstage wieder vorzulegen. 
Gesetz vom 22. Mai 1881 (Reichs-Gesetzbl. S. 97). 
Statistik des Verkehrs auf deutschen Wasserstraßen. Der 
von Bismarck im Februar 1881 dem Bundesrat vorgelegte Entwurf von 
Bestimmungen, betreffend die Statistik des Verkehrs auf den deutschen Wasser— 
straßen, ) war den Ausschüssen für Zoll- und Steuerwesen und für Handel 
und Verkehr zur Berichterstattung überwiesen worden. Die Ausschußanträge?) 
wurden vom Bundesrat zum Beschluß erhoben.) 
8. Vost- und Felegraphenwesen. 
Internationaler Austausch von Postpacketen. Im November 1880 
legte Bismarck dem Bundesrat den zu Paris am 3. November 1880 unter- 
zeichneten Vertrag, betreffend den internationalen Austausch von Postpacketen, 
nebst Schlußprotokoll und erläuternder Denkschrift, zur Beschlußnahme vor.“4) 
Vertrag und Schlußprotokoll lagen in deutscher und französischer Sprache vor. 
Der erstere umfaßte 18 Artikel, das letztere drei Bestimmungen. In der 
erläuternden Denkschrift wurde zunächst auf die durch den allgemeinen Post- 
verein erreichte einheitliche Gestaltung in Bezug auf das Tarifwesen und die 
Versendungsbedingungen hingewiesen, sowie auf die Erweiterungen des Vereins 
und die Ausdehnung seiner Zwecke auf den internationalen Geldverkehr, auf 
den Austausch von Briefen mit Wertangaben und auf Postanweisungen. Der 
Vorschlag, auch Packete bis zum Gewicht von 3 Kilogramm im internationalen 
Postverkehr zuzulassen, war bereits 1878 von Deutschland gemacht worden und hatte 
den Gegenstand der Konferenzberatungen gebildet, welche vom 9. Oktober bis 
3. November 1880 in Paris stattfanden, und deren Resultate der vorgelegte 
Vertrag und das Schlußprotokoll enthielt. Die Bestimmungen der Uebereinkunft 
sollten zunächst auf folgende Länder Anwendung finden: Deutschland, Belgien, 
Bulgarien, Dänemark, Aegypten, Frankreich, Italien, Luxemburg, Montenegro, 
Norwegen, Oesterreich-Ungarn, Portugal, Rumänien, Schweden, die Schweiz, 
Serbien, Spanien und die Türkei. Ein Gleiches war für Großbritannien und 
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen. 
2) Nr. 95 der Drucksachen des Bundesrats in der S. 24 Note 2 citirten Sammlung. 
Vgl. auch die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 344 v. 27. 7. 81. 
8) Weitere in Kohls Bismarck-Regesten übersehene Vorlagen Bismarcks an den Bundesrat 
betreffen: 
1. den Nachweis der Befähigung als Schiffer auf deutschen Kauffahrteischiffen in 
kleiner Südseefahrt, Schreiben vom Oktober 1880, „Nordd. Allg. Z#g.“ Nr. 494 v. 22. 10. 80; 
2. den Gesetzentwurf, betreffend die Reichs-Kriegshäfen, Schreiben vom Juni 1881, 
„Nat.-Ztg.“ Nr. 279 v. 17. 6. 81 und „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 275 v. 17. 6. 81. 
4) In Kohls Bismarck-Regesten unerwähnt.
	        
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