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Wenngleich die sämtlichen Landesjustizverwaltungen die Mitteilung der nach dem
vereinbarten Plane herzustellenden kriminalstatistischen Tabellen an die Reichs-
zentralstelle zugesagt haben, so wird doch durch diese Verfahrungsweise dem
Interesse des Reichs an einer nutzbringenden Ausbildung dieses Zweiges der
Statistik auf die Dauer nicht genügt; es empfiehlt sich vielmehr, die Kriminal-
statistik auch formell zu einem Teile der Reichsstatistik zu erheben. Nur auf
diesem Wege läßt sich die dauernde Gleichmäßigkeit in den statistischen Erhebungen
und eine den wechselnden Interessen und Bedürfnissen des Reichs entsprechende
Bearbeitung des gewonnenen Materials sicherstellen. Da das Kaiserliche Statistische
Amt das Material der Bevölkerungsstatistik besitzt, so ist zugleich die Gelegenheit
zu wertvollen vergleichenden Arbeiten für das Bundesgebiet nach einheitlichen
Gesichtspunkten gegeben. Es wird vorerst genügen, wenn die beabsichtigten
kriminalstatistischen Erhebungen nur auf Verbrechen und Vergehen gegen Reichs-
gesetze erstrect und weder auf Uebertretungen noch auf strafbare Handlungen
gegen Landesgesetze ausgedehnt werden.
Die Beschlußfassung über den Antrag erfolgte erst in der folgenden Session
des Bundesrats.
Beteiligung Deutschlands an dem internationalen Kon-
greß für Elektriker in Paris. Im Februar 1881 machte Bismarck dem
Bundesrat Mitteilungen von dem am 15. September 1881 zu Paris abzuhaltenden
internationalen Kongreß für Elektriker, sowie von der in Verbindung damit zu
veranstaltenden internationalen Ausstellung für Elektrizität. 41) Diese letztere
ward, obwohl an sich ein Privatunternehmen, mit finanzieller Unterstützung des
Staats in einem Staatspalaste und unter Leitung eines von der Regierung
ernannten Generalkommissars veranstaltet. „Die Regierung der französischen
Republik hat die Einladung Deutschlands zur Beteiligung an Kongreß und
Ausstellung an den Reichskanzler gerichtet, und dieser ist von dem Kaiser zur
Annahme der Einladung ermächtigt worden. Die deutsche Beteiligung wird die
Bereitstellung besonderer Mittel durch den Reichshaushaltsetat nicht bedingen.
Die allgemeinen Kosten, welche dem Reiche aus der Leitung der Beteiligung
erwachsen werden, und zu welchen der Reichskanzler auch die Aufwendungen
für die Ausschmückung des deutschen Ausstellungsraumes und für die Ver-
sicherung der deutschen Güter gegen Feuersgefahr während der Ausstellungszeit
rechnet, lassen sich in dem jetzigen Stadium der Sache mit einiger Sicherheit
nicht schätzen.“ Der Reichskanzler hoffte, die dazu erforderlichen Mittel ohne
Schwierigkeit aus dem etatsmäßigen Dispositionsfonds des Reichskanzlers über-
weisen zu können. „Es liegt in der Absicht, für die Leitung der deutschen
Beteiligung einen Ausstellungskommissar zu berufen und für die Feststellung des
1) In Kohls Bismarck-Regesten übersehen.