Stadtgemeinde Berlin übergegangen. Mit der letzteren sind Verhandlungen
bisher nicht angeknüpft, weil zunächst abzuwarten sein dürfte, welche Stellung
der Bundesrat und der Reichstag zu dem Bauprojekt einnehmen werden. Auf
alle Fälle werde man sich der Erwartung hingeben dürfen, daß die Stadt-
gemeinde zur Abtretung gern die Hand bieten wird, wenn das Reich die
Kosten der durch den Reichstagsbau bedingten Verbreiterung des nördlichen Teils
der Sommerstraße beziehungsweise der sonst erforderlichen Straßenanlagen
übernimmt."
Indem der Reichskanzler sich eines Urteils über die Angemessenheit der
von der deutschen Eisenbahnbaugesellschaft geforderten Preise enthielt, beantragte
derselbe: der Bundesrat wolle 1. sich damit einverstanden erklären, daß zum
Zweck der Errichtung des Reichstagsgebäudes auf der Ostseite des Königsplatzes
das Graf Raczynskische Grundstück angekauft und die dazu erforderlichen und
dem Reichstagsgebäudefonds zu entnehmenden Mittel durch den dem Reichstag
vorzulegenden Nachtragsetat für das Jahr 1879/1880 bereit gestellt werden;
2. die Frage einer Prüfung zu unterziehen, ob und wie weit es notwendig
sein wird, die von der deutschen Eisenbahnbaugesellschaft angebotenen Grund-
stücke zu dem dafür geforderten Preise zu erwerben; 3. zu beschließen, daß
eine kommissarische Verhandlung mit dem Königlich preußischen Domänen-
fiskus über die Größe und den Preis des von diesem abzutretenden Areals ein-
zuleiten sei.
Der Antrag des Rechnungsausschusses ging dahin: „Indem der Bundesrat
sich mit dem Gedanken der Errichtung des Reichstagsgebäudes an der Osttseite
des Königsplatzes (Raczynskisches Grundstück), falls der Bauplatz unter
angemessenen Bedingungen zu erwerben ist, einverstanden erklärt, zunächst den
Reichskanzler zu ersuchen, mit der preußischen Regierung schleunigst in Verhand-
lungen darüber einzutreten, gegen welche Entschädigung die letztere eventuell die
zur Ausführung des Reichstagsgebäudes auf dem in der Vorlage bezeichneten
Platz erforderlichen fiskalischen Grundstücke und Gebäude abtreten wolle.“ )
In der Sitzung des Bundesrats vom 20. Mai 1879 wurde der vor-
stehende Ausschußantrag zum Beschluß erhoben. Auf Antrag des preußischen
Staatsministeriums wurde demnächst Allerhöchsten Ortes genehmigt, daß die in
der Nachbarschaft des Raczynskischen Palais auf dem Königsplatz belegenen
fiskalischen Grundstücke, welche das Reich neben dem genannten Palais für die
Errichtung eines Reichstagsgebäudes zu erwerben wünschte, dem Reiche un-
entgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Am 21. Juni 1879 erteilte der
Bundesrat dem Gesetzentwurf, betreffend die Erwerbung von Grundstücken behufs
Errichtung des Reichstagsgebäudes, die Zustimmung.
1) Vgl. die „Nat.-Ztg.“ Nr. 283 v. 21. 6. 79 und die „Nordd. Allg. Ztg.“ Nr. 245
v. 21. 6. 79.