Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

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Der Reichstag aber nahm unter Ablehnung der Regierungsvorlage den 
Antrag des Abgeordneten Reichensperger (Krefeld) an: „Den Reichskanzler zu 
ersuchen, Ermittelungen über die Frage zu veranstalten, ob das zwischen der 
Siegessäule und der Alsenbrücke belegene Terrain (der sogenannte Kleine Königs- 
platz) sich zur Baustelle für das zu errichtende Reichstagsgebäude eignet, sowie 
darüber, ob und unter welchen Bedingungen dieser Platz zu erwerben sein 
würde, und dem Reichstag in der nächsten Session das Ergebnis dieser Er- 
mittelungen mitzuteilen."“ 
Auf die Vorlage, betreffend den Entwurf eines Gesetzes wegen Abänderung 
der Artikel 13, 24, 69 und 72 der Reichsverfassung, werden wir weiter unten 
bei dem Abschnitt „Reichsfinanzen“ zu sprechen kommen. 
5. Zoll- und Steuerwesen. 
Die Enquêten über die Eisen-, Baumwollen= und Leinen- 
industrie. Wie erinnerlich, beschloß der Bundesrat am Ausgang der letzten 
Session die Vornahme von drei großen Enqubten zur Erleichterung seiner 
Entschließungen über die Reform des Zolltarifs. Ueber den Verlauf und das 
Ergebnis ist Nachstehendes zu bemerken. 
1. Nachdem der Stellvertreter des Reichskanzlers Graf Otto zu Stolberg 
am 15. August 1878 dem Bundesrat das Programm für die Einquêète über 
die Baumwollen= und Leinenindustrie unterbreitet hatte1), richtete Bismarck an 
denselben unterm 2. Nov. 1878 das nachstehende Schreiben 2) „Nachdem die 
Kommission zur Untersuchung der gegenwärtigen Lage der deutschen Baum- 
wollen= und Leinenindustrie die der Vernehmung von Sachverständigen zu 
Grunde zu legenden Fragebogen festgestellt hat, beehrt der Unterzeichnete sich, 
dieselben im Verfolg seiner Mitteilung vom 15. August (Nr. 104 der Druck- 
sachen) dem Bundesrat ganz ergebenst vorzulegen. 
Der Reichskanzler 
v. Bismarck."“ 
Anfangs März 1879 lag der Bericht der Enquêbtekommission dem Bundesrat 
gedruckt vor. Die Verhandlungen mit den Sachverständigen wurden steno- 
graphisch aufgezeichnet und dem Bundesrat besonders überreicht. Die Kommission 
war von vornherein von der Ansicht ausgegangen, daß sie nicht berufen sei, 
sich über die im Laufe der Untersuchung zu Tage getretenen Vorschläge von 
Abhilfsmaßregeln gutachtlich zu äußern und insbesondere nicht, die Vorschläge 
für die Aenderungen des Zolltarifs, welche ihr entgegengetreten waren, zu 
1) In Kohls Bismarck-Regesten unerwähntes Aktenstück, Drucks. Nr. 104 in der 
S. 24 Note 2 erwähnten Quelle. 
2) In Kohls Bismarck-Regesten gleichfalls unerwähnt. Drucks. Nr. 119 a. a. O.
	        
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