Full text: Fürst Bismarck und der Bundesrat. Vierter Band. Der Bundesrat des Deutschen Reichs (1878-1881). (4)

Der Gang der Enquete muß naturgemäß der sein, daß zunächst durch 
statistische Erhebungen die thatsächlichen Verhältnisse klar gestellt werden, daß 
demnächst das gesammelte thatsächliche Material gesichtet und verarbeitet und 
endlich auf der so gewonnenen Grundlage durch Vernehmung Sachverständiger 
und andere zweckdienliche Mittel die Beantwortung der durch die Enquete zu 
lösenden Fragen versucht wird. 
Die Schwierigkeiten der statistischen Erhebungen sind dadurch, daß den 
beteiligten Privaten eine gesetzliche Verpflichtung zu wahrheitsgemäßen Angaben 
nicht obliegt, wesentlich gesteigert. Wenn gleichwohl in Aussicht genommen 
werden kann, den Beteiligten über die festzustellenden Punkte Fragen vorzulegen, 
so läßt sich ein auch nur einigermaßen vollständiges und zuverlässiges Material 
nicht wohl gewinnen, wenn nicht schon in jedem Erhebungsbezirke durch sach- 
kundige, den örtlichen Verhältnissen nahestehende Personen eine sorgsame Prüfung 
und beziehungsweise Vervollständigung der von den Gewerbetreibenden unmittelbar 
gemachten Angaben erfolgt. Außerdem werden viele und wichtige der vor- 
zunehmenden örtlichen Erhebungen ihrer Natur nach überhaupt nicht im Wege 
der Befragung aller beteiligten Gewerbetreibenden, sondern durch Vernehmung 
Sachverständiger, Aufstellung von Ueberschlagsberechnungen u. s. w. zu be- 
schaffen sein. Die Mitglieder der Hauptkommission werden, wenn der Wert 
der Enquête nicht durch übermäßige Verzögerung des Abschlusses beeinträchtigt 
werden soll, zu diesen örtlichen Erhebungen in der Regel nicht herangezogen 
werden können. Es wird sich vielmehr empfehlen, die Vornahme der statistischen 
und sonstigen Vorerhebungen örtlichen Kommissionen zu übertragen, deren Bezirke 
nach Maßgabe der territorialen Verteilung des Tabakbaues, der Tabakfabrikation 
und des Tabakhandels abzugrenzen sein werden. In dieser Hinsicht gewähren 
die amtlichen statistischen Veröffentlichungen und die bei dem Königlich statistischen 
Amte beruhenden Vorerhebungen für die gewerbestatistische Aufnahme vom 
Jahre 1875 wertvolle Anhaltspunkte; dieselben werden für die Hauptkommission 
die Grundlage bilden können, um die Zahl der einzusetzenden Bezirkskommissionen 
und deren Abgrenzung festzusetzen. Daß derartige Kommissionen in der Regel 
nur für solche Landesteile, in denen wenigstens eins der in Rede stehenden 
Gewerbe in beträchtlichem Umfange betrieben wird, einzusetzen sind, bedarf nur 
der Erwähnung. 
Mit der Leitung der diesen Kommissionen aufzutragenden Geschäfte wird 
in der Regel ein geeigneter Landesbeamter zu betrauen sein, welchem einige 
Sachverständige beigeordnet würden. Die Auswahl dieser Personen möchte im 
Einvernehmen mit den betreffenden Landesregierungen und Handelskammern von 
der Hauptkommission zu treffen sein. Die Kommissionen hätten innerhalb ihres 
Bezirks nach der von der Hauptkommission erteilten Instruktion die staatlichen 
Erhebungen zu leiten und die an sie unmittelbar gestellten Fragen zu beantworten. 
Nach Abschluß der örtlichen Erhebungen würden die Bezirkskommissionen
	        
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