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Maßgabe, daß die Genehmigung der Maximalsätze und die Einführung von
Ausnahmetarifen den Landesaufsichtsbehörden vorbehalten werde. Bei dieser
nur negativ ausgedrückten Erklärung steht es den Landesaufsichtsbehörden offen,
den bezüglich des Normaltarifschemas getroffenen Beschlüssen der Eisenbahn-
verwaltungen die Genehmigung zu versagen, wodurch die beabsichtigte Einheit
beeinträchtigt werden würde.
Es fehlt eine reichsgesetzliche Bürgschaft dafür, daß das einheitlich Gedachte
auch einheitlich ins Leben treten und weitergebildet werde.
Bezüglich der Ausnahmetarife sind jetzt schon Differenzen vorhanden. Auch
die bezüglich der Maximalsätze in den einzelnen Staatsgebieten immerhin
bestehenden Ungleichmäßigkeiten sind nicht lediglich auf Abweichungen in den zu
beurteilenden Verhältnissen, sondern auch auf Verschiedenheiten in den Anschauungen
der urteilenden Instanzen zurückzuführen.
Durch die verschiedenartige Behandlung wichtiger Produktionsartikel seitens
der einzelnen Bahnverwaltung wird ein Interessenkampf der Produktion ver-
schiedener Wirtschaftsgebiete hervorgerufen, welcher das Gefühl der wirtschaftlichen
Zusammengehörigkeit der Reichsangehörigen zu schädigen geeignet ist.
Wenn schon die Verschiedenheit der Ansichten unter den Aussichtsbehörden
den Keim einer Gefährdung der gleichen Behandlung aller Transportinteressenten
bei Benutzung der deutschen Eisenbahnen in sich trägt, so wird eine solche
ungleiche Behandlung thatsächlich hervorgerufen durch die auch innerhalb der
zweifellosen Grenzen der Maximaltarife noch immer weit genug gehende Freiheit
der Bahnen, welche ihnen gestattet, vermöge verschiedenartiger Bemessung der
Frachtpreise einzelne Artikel und Industrien willkürlich zu begünstigen oder zu
belasten und dadurch nach eigenem Gutdünken Verkehrspolitik zu treiben, sowie
durch den mit dem freien Tarifrecht im ursächlichen Zusammenhang stehenden
Konkurrenzkampf der Eisenbahnen unter einander.
Bei diesen Bedingungen der Entwicklung fehlt es an Fällen nicht, in
welchen in Verkehrsgebieten, wo die natürlichen Voraussetzungen zu bestimmten
Industrie= und Handelszweigen fehlten, durch Tarife, welche an die Selbstkosten
streiften, beziehungsweise solche kaum erreichten, industrielle und Handels-
etablissements künstlich — das heißt mit Opfern — hervorgerufen sind, während
die Bahnen zur Ausgleichung sich durch hohe Tarifirung der natürlichen
Produkte und Exportartikel des betreffenden Gebiets schadlos gehalten haben.
So hatte in einem bestimmten Fall eine westdeutsche Bahn die Fabrikation von
künstlichen Steinen und Zement in einem Terrain, wo die zu solcher Pro-
duktion dienenden Rohmaterialien fehlten, durch außergewöhnlich niedrige Tarife
für Rohmaterialien möglich gemacht. Um den infolge dessen eingetretenen
Einnahme-Ausfall zu decken, hatte dieselbe den Artikel Holz — das natürliche
Produkt des betreffenden Gebiets — auf eine so hohe Taxe gesetzt, daß der
Handel mit diesem Produkt schwer geschädigt beziehungsweise das Absatzgebiet