Verbandsverkehr, auf nicht weniger als zehn Routen, in deren Wahl zum Teil
wöchentlich gewechselt wird. Aehnliche Beispiele lassen sich in großer Zahl aus
den Instradirungsvorschriften aller übrigen auf längere Strecken sich ausdehnenden
Verbände herausgreifen.
Der die Bewegung des Verkehrs, entgegen den natürlichen Wegen, dem
Ermessen der Bahnen künstlich unterordnende Charakter der Tarifverbände wird
hieraus zur Genüge sich erkennen lassen.
Außer den Abkommen über die Behandlung der Güter und die Berechnung
der Frachten, über etwaige Zuganschlüsse für durchgehende Züge, über das
Expeditionsverfahren und die Instradirung werden von den Verbänden weiter
besondere Verabredungen über die Frachtanteile jeder einzelnen Verwaltung an
dem Verbandsverkehr für alle in Betracht kommenden zahlreichen Routenrelationen
getroffen. Die Frachtanteile pflegen für die Gewichtseinheiten bis zu drei
Dezimalstellen ausgerechnet zu werden.
Wenn also ein Verbandsgütertarif in den acht Frachtklassen des Normal-
tarifschemas und in vier Ausnahmetarifen die Frachtsätze für 300 Relationen
enthält, bei denen im Durchschnitt je drei Routen möglich sind, so stellen sich
die Frachtsätze in den die Zusammenstellung der Anteile enthaltenen sogenannten
Anteilstabellen in 12 = 300 = 3 = 10 800 Additionsexempeln, zum großen
Teil vierstelliger Zahlen, dar. Anteilstabellen von 100 und mehr Seiten
in Tabellen= und Zahlendruck, in Folioformat, gehören keineswegs zu den
Seltenheiten.
Die Zahl der Verbands= und direkten Tarife im Deutschen Reiche belief
sich am 15. Juni 1878 auf 520 ohne Einrechnung der zahlreichen Aus-
nahmetarife. Die Verbände setzen sich zum Teil aus Vereinigungen einzelner
Nachbarbahnen zusammen, und diese Vereinigungen bilden wiederum Verbände
mit anderen Bahnen und Bahngruppen. Da jeder Verband die Bedingungen
des Güteraustausches für sich besonders beschließt und für die Verkehrs-
beziehungen, auf welche er sich erstreckt, ein abgeschlossenes Ganzes bildet: so
ergeben sich in Bezug auf die Verschiedenartigkeit der Behandlung der Güter-
sendungen ebenso viele getrennte Verkehrsgebiete, als der Zahl nach Verbände
vorhanden sind.
Das Ganze stellt ein Durcheinander von Kombinationen verschiedener
Verkehrsbeziehungen dar, welche sich in engeren Verkehrskreisen und über diese
hinaus wieder zwischen einzelnen Verkehrsgruppen bilden. Mit der steten Be-
wegung des Verkehrs erleiden innerhalb der Verbände die reglementarischen
Vorschriften, die Tarifbestimmungen, die Tarifsätze, die Instradirungsvorschriften,
die Uebereinkommen und Anteilstabellen eine fortwährende Aenderung und Er-
gänzung, welche in Dienstbefehlen und zahlreichen Nachträgen ihren Ausdruck finden.
Es ist hieraus leicht zu ermessen, welche außerordentliche, kostspielige Thätigkeit
die zahlreichen direkten Tarifverbände im deutschen Eisenbahnwesen entwickeln.