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schema auf das notwendigste zu beschränken und innerhalb der einzelnen Klassen
die Tarife nach einem gleichmäßigen Durchschnitt festzusetzen, wie er dem
gesamten wirtschaftlichen Bedürfnisse am besten entspricht. Hierbei wäre davon
auszugehen, daß die Beförderungskosten nach der kürzesten Entfernung auf
dem Eisenbahnwege berechnet werden, daß nach entfernteren Orten nicht
geringere Gebühren als nach näher gelegenen zur Erhebung kommen, und
daß alle Begünstigungen einzelner zum Nachteil der übrigen, wie sie in vielen
der vorhandenen Differenzialtarife ihren Ausdruck finden, beseitigt werden müssen.
In Verbindung mit einer auf der Grundlage gleichmäßiger Durchschnitts-
sätze beruhenden Reform des Tarifwesens würde auf Vorkehrungen Bedacht zu
nehmen sein, welche, unter Beseitigung der für die heutige Entwicklung des
Verkehrs viel zu verwickelten Organisation des Verbandswesens, das Abrechnungs-
verfahren durch Errichtung einer Zentralstelle, zum Teil nach Art des englischen
Clearing-house vereinfachen, die Verteilung der Einnahmen des gemein-
schaftlichen Verkehrs unter die verschiedenen Bahnen auf einer ihren Leistungen
entsprechenden und den besonderen Verhältnissen der einzelnen Bahnen
Rechnung tragenden Grundlage regeln, und den Verkehr von den ihm jetzt
zum Teil künstlich angewiesenen Richtungen allmälich auf seine natürlichen
Wege zurückführen.
Von manchen Seiten könnte es Anfechtung finden, daß überhaupt versucht
wird, Einheitssätze für den gesamten Vereinsverkehr aufzustellen, weil bisher die
Ansicht weit verbreitet war, es gäbe keine zutreffenden Einheitssätze für ein
Verkehrsgebiet von großer Ausdehnung mit seinen wesentlich verschiedenartigen
lokalen und provinziellen Verhältnissen und der daraus hergeleiteten Not-
wendigkeit verschiedener Tarifirung.
In dieser Allgemeinheit muß die Richtigkeit der Ansicht schon dem nahe
liegenden Einwand begegnen, daß die zulässigen Maximalsätze auf den deutschen
Bahnen zurzeit nur unerheblich von einander abweichen und, wenn auch bei
den selbständigen Privatbahnen innerhalb der gezogenen Grenze zahlreiche Ab-
weichungen vorkommen, diese doch bei den ausgedehnten Bahnnetzen, welche
zum Beispiel Preußen und Bayern im Staatsbesitz haben, schon geringer sind.
Jedenfalls hat sich herausgestellt, daß im Verbandsverkehr, wo entweder die
Notwendigkeit auf möglichste Gleichmäßigkeit hinwies oder Konkurrenzlinien zu
demselben Ziele führten, abgesehen von Differenzialtarifen, nicht solche Ver-
schiedenheiten in dem Gesamtergebnis der Verbandstarife bestehen, daß sie als
ein unüberwindliches Hindernis gelten könnten, zu angemessenen Einheitssätzen
zu gelangen.
Do Einheitssätze ein unbedingtes Erfordernis sind, wenn in dem unendlich
komplizirten Verbandswesen mit seinen Hunderten von Tarifen Wandel geschaffen
werden soll, so wird über kleinere, mit einer solchen Verschmelzung unvermeidlich
verbundene Differenzen fortzukommen sein. Man darf mit Sicherheit voraus-