104 XII. Nikolsburg und der Norddeutsche Bund.
einen gemeinsamen Protest Rußlands und Frankreichs gegen
die Beseitigung des Deutschen Bundes anregte, der nur unter-
blieb, weil Napoleon seine Mitwirkung ablehnte. Die Freund-
schaft Englands aber, die sich niemals zu thätiger Theilnahme
an einem Kriege auf preußischer Seite verdichtet hätte, konnte
in ihrer platonischen Form europäischen Coalitionen gegenüber
nichts nützen. Unter dem Einflusse dieser Erwägungen auf
dem Gebiete der auswärtigen Politik entschloß sich Bismarck,
„jeden Schachzug im Innern danach einzurichten, ob der Ein-
druck der Solidität unserer Staatskraft dadurch gefördert oder
geschädigt werden könnte“. Darum betrieb er, entgegen den
reactionairen Anträgen der äußersten Rechten, die an sich dem
Könige sympathisch waren, die Versöhnung im Innern durch
die Indemnitätsvorlage, die der fortschrittlichen Opposition
auf dem Gebiete der Theorie Recht gab, nachdem sie soeben
durch die Praxis von der Thorheit ihres Widerstandes gegen
die Armeereorganisation überzeugt worden war; darum wider-
strebte er jeder breiteren Erörterung des nationalen Zieles,
die das Ausland reizen konnte und auch beim Könige Anstoß
erregte, weil er eben nur König von Preußen sein wollte und
ohne jede ehrgeizige Berechnung nach der deutschen Seite hin
war; darum warf er aber auch „die damals stärkste der frei-
heitlichen Künste, das allgemeine Wahlrecht, mit in die Pfanne“,
„um das monarchische Ausland abzuschrecken von Versuchen,
die Finger in unsere nationale Omelette zu stecken.“ Wie oft
ist gerade aus der Einführung des allgemeinen Wahlrechtes
dem Fürsten Bismarck ein schwerer Vorwurf gemacht worden;
man vergißt dabei, daß er es gab als „eine Waffe im Kampfe
gegen Oesterreich und weiteres Ausland, im Kampfe für die
deutsche Einheit,“ zugleich als „eine Drohung mit letzten
Mitteln im Kampfe gegen Coalitionen“, und in der Hoffnung,
daß das deutsche Volk stark und klug genug sein werde, sich
von dem allgemeinen Wahlrechte wieder frei zu machen, wenn
es dasselbe als eine schädliche Einrichtung erkannt haben würde;
man vergißt weiter, daß die Heimlichkeit der Wahl erst durch
den Antrag Fries in das Wahlgesetz hineingebracht, dadurch
aber der Agitation die weiteste Möglichkeit zur Verhetzung der