152 XV. Bruch mit den Conservativen. Intrigen. Die Ressorts.
Aufreibender fast als der Kampf auf politischem und
parlamentarischem Gebiete ist für Bismarck der Kampf gegen
die Intrige gewesen, der sich hinter den Coulissen abspielte
und ihm oft genug die Galle in's Blut getrieben hat. Das
26. Capitel der „Gedanken und Erinnerungen“ Intrigen)
giebt davon ausführliche Kunde. Obenan in der Reihe der
ränkesüchtigen Streber steht Graf Harry v. Arnim, der einmal
in der Weinlaune dem Fürsten Bismarck sagte, daß er jeden
Vordermann in der Carrieère als seinen persönlichen Feind
ansehe und demgemäß behandle. Er benutzte seine Stellung
als Botschafter in Paris, um in Privatbriefen an den Kaiser
auf eigene Faust politische Vorschläge zu machen, die den An-
schauungen des verantwortlichen Reichskanzlers zuwiderliefen,
indem er einer Wiederherstellung des französischen Königthums
das Wort redete, während nach Bismarcks Ansicht die Fort-
dauer der im monarchischen Europa bündnißunfähigen Republik
Deutschland den Frieden sicherte. Glücklicherweise versäumte
der Kaiser nicht, Arnims Briefe dem Fürsten Bismarck mit-
zutheilen, wodurch dieser Gelegenheit erhielt, „der politischen
Einsicht, man könnte sagen, dem gesunden Verstande des Herrn
die Schäden und Gefahren der Rathschläge darzulegen, denen
wir auf dem von Arnim empfohlenen Wege der Herstellung
der Legitimität in Frankreich entgegengehen würden.“ Das
Verfahren gegen Graf Arnim, das von den Gegnern Bismarcks
so gern aus dem Gesichtspunkte persönlicher Rachsucht betrachtet
wird, war von ihm selbst herausgefordert durch die Weigerung,
amtlichen Instructionen Folge zu leisten und zweifellos amt-
liche Bestandtheile der Botschaftsacten, die er bei seiner Ab-
berufung von Paris dem Archiv entnommen hatte, zurück-
zugeben. Bismarck verfolgte dabei nur den Zweck, als Vor-
gesetzter die amtliche Autorität zu wahren, ein Straferkenntniß
gegen Arnim hat er weder erstrebt noch erwartet und würde,
nachdem ein solches erfolgt war, wirksam für eine Begnadigung
eingetreten sein, „wenn dieselbe in der durch das Contumacial=
Erkenntniß geschaffenen Lage juristisch zulässig gewesen wäre".
Eine Strafe von 5 Jahren Zuchthaus hält Fürst Bismarck
für durchaus ungerechtfertigt: „die Verurtheilung im zweiten