Harry v. Arnim. Gontaut Biron. 153
Proceß“, sagt er in den „Gedanken und Erinnerungen“, „ist
nur dadurch möglich geworden, daß der regelmäßige Straf-
richter nicht in der Lage ist, die Sünden der Diplomatie in
internationalen Verhandlungen mit vollem Verständniß zu be-
urtheilen."“ !)
Der von Arnim vertretene Gedanke einer Herstellung
der Monarchie in Frankreich hatte in Berlin einen warmen
Förderer in dem damaligen französischen Botschafter Gontaut
Biron, der der legitimistisch-katholischen Partei von Natur
angehörte und auch als Botschafter der Republik in ihrem
Interesse thätig war. Während Graf Arnim die Wünsche der
Legitimisten bei dem Kaiser zur Geltung zu bringen suchte,
wirkte Gontaut Biron auf die Kaiserin ein, der er als Fran-
zose und als Katholik persönlich, aber auch in seinen politischen
Zielen sympathisch war. Fürst Bismarck ist der festen Ueber-
zeugung, daß die Rückkehr Frankreichs zu monarchischen In-
stitutionen die Erneuerung des Krieges gegen Deutschland zur
Folge gehabt haben würde, und die Begünstigung dieser Pläne
durch die römische Curie zeigte ihm im Hintergrunde eine
katholische Reaction, die im Falle eines französischen Sieges zu
einem Entscheidungskampfe der Bekenntnisse „auf dem Sande
der Mark“ geführt haben würde.
Gontaut Biron spielte auch eine Rolle in der Kriegs-
komödie von 1875; Fürst Bismarck gedenkt ihrer an dieser
Stelle seiner „Gedanken und Erinnerungen". Von wem der
Gedanke ausgegangen ist, weiß Fürst Bismarck nicht zu sagen.
Zusammen wirkten in dem Spiele der Minister des Aus-
wärtigen von Frankreich, Duc de Decazes, die Botschafter
Gontaut in Berlin, Le Flé in Petersburg und Fürst Gort-
schaltov, dem die Rolle des Friedensengels zufiel. Die
Komödianten behaupteten, Fürst Bismarck beabsichtige, das
wehrlose Frankreich mit Krieg zu überfallen, um ihm jede
Revanche unmöglich zu machen, und flehten für ihr schwer
bedrohtes Vaterland um Rußlands Schutz, den ihnen Gortschakow
bereitwillig zusagte. Thatsache und unwiderleglich bewiesen
1) Man vgl. auch die Aeußerungen Bismarcks bei Berathung des
s. g. Arnimparagraphen, am 3. Dec. 1875, Politische Reden VI 318 ff.