XIX.
Die Viederherstellung des Staatsraths.
Bis an seinen Tod ist Fürst Bismarck der Anwalt des
praktischen Lebens gewesen gegenüber den Doctrinären vom
grünen Tisch, wie sie die moderne Bureaukratie in erschrecken-—
der Masse hervorbringt (31. Capitel: Der Staatsrath).
In seiner amtlichen Thätigkeit führte ihn der seinen Collegen
und auch den Berufsparlamentariern im deutschen Reichstage
unbequeme Trieb, sich bei Männern des praktischen Lebens
nach den Erfordernissen der Gesetzgebung und nach der Wirk-
samkeit beschlossener Gesetze zu erkundigen, zur Wiederherstellung
des Staatsrathes und zur Einberufung eines preußischen Volks-
wirthschaftsrathes, den zu einem deutschen auszugestalten ihn
die Eifersucht des deutschen Reichstages gehindert hat. In
Folge des Widerspruchs des Reichstages, der in einem Volks-
wirthschaftsrath einen gefährlichen Concurrenten erblickte, mußte
auch der preußische Volkswirthschaftsrath fallen, und der Staats-
rath führt auch nur ein papiernes Dasein im preußischen
Staatshandbuch, das Jahr für Jahr gewissenhaft seine Mit-
glieder aufführt.
Der Staatsrath war im absoluten Staate ein Organ zur
Berathung des Königs; im constitutionellen Staat, in dem die
Berathung des Königs verfassungsmäßig dem Staatsministerium
obliegt, haben die Berathungen des Staatsrathes den Zweck,
den Ministern das zu ihrer Belehrung nothwendige Material
zur Vorbereitung der Gesetzentwürfe zu liefern. Denn die
Vorbereitung der Gesetzentwürfe durch das Staatsministerium