Die Vorbereitung der Gesetzentwürfe. 193
Derer, die das Vertrauen des Volkes berief, mitzuarbeiten an
dem Ausbau unserer Institutionen durch Acte der Gesetzgebung.
Die leeren Bänke des Reichstags, die wiederholt festgestellte
Beschlußunfähigkeit der hohen Körperschaft bei Vorlagen von
höchster Bedeutung, die elende Schacherei nach dem Grundsatz
des do ut des geben den Beweis für die Behauptung Bis-
marcks, die von den Parteigötzen freilich für eine arge Ver-
leumdung ausgegeben werden wird. Diesen Thatsachen gegen-
über wird man es beklagen müssen, daß Bismarck seine Absicht,
weitere Kreise zur Mitwirkung an der Vorbereitung der Gesetze
heranzuziehen, wie sie im Staatsrath und im Volkswirthschafts-
rath gegeben war, gegenüber ministerieller oder monarchischer
Ungeduld nicht hinreichend hat zur Geltung bringen können,
trotz der guten Erfahrungen, die man im Jahre 1884 mit den
streng sachlichen Berathungen des neu berufenen Staatsrathes
gemacht hatte. Das mene mene tekel upharsin, das Fürst
Bismarck der ministeriellen Bureaukratie hier geschrieben hat,
enthält eine Mahnung, die man in Berlin und auch in andern
deutschen Staaten nicht überhören sollte.
Kohl, Wegweiser. 13