20 IV. Bis zum Ersten Vereinigten Landtage.
solvirung des dritten Stadiums der Vorbildung, der Bagatell-
processe, suchte und fand Bismarck Aufnahme als Referendar!)
in der Aachener Regierung, deren würdiger Oberpräsident,
Graf v. Arnim-Boitzenburg, sich des ihm anvertrauten jungen
Mannes mit väterlicher Freundlichkeit annahm, wenn es ihm
auch nicht gelang, ihm einen vortheilhafteren Eindruck von
Einrichtungen und Personen beizubringen, als er ihn in Berlin
hatte gewinnen können. Auch die Mitglieder der Potsdamer
Regierung, zu der sich Bismarck 1837 versetzen ließ, um in
das Wesen der indirecten Steuern Einblick zu erhalten,
machten ihm in ihrer Gesammtheit den „Eindruck von Zopf
1) Die zur Erstehung der Referendariatsprüfung erforderlichen Ar-
beiten schrieb Bismarck noch in Berlin. Die Themata, die ihm von
Aachen aus mitgetheilt wurden, lauteten:
1. Ueber die Natur und die Zulässigkeit des Eides im Allgemeinen und
nach seinen verschiedenen Arten aus dem Gesichtspunkte der philosophischen
Rechts= und Tugendlehre, mit Berücksichtigung der Lehre des Christenthums.
2. Ueber Sparsamkeit im Staats-Haushalte, ihr Wesen und ihre
Erfolge — auch durch geschichtliche Beispiele erläutert.
Die Themata wurden ihm unter dem 18. Februar 1836 zugesandt,
am 20. Mai 1836 schickte Bismarck die beiden Arbeiten mit der vor-
geschriebenen eidesstattlichen Versicherung ein, daß er sie ohne fremde
Beihülfe selbst gefertigt und eigenhändig geschrieben habe. Die mit der
Prüfung betrauten Räthe Besserer bez. Reinike fällten über die Aufsätze, die ich
im 2. Bande des Bismarck-Jahrbuchs veröffentlicht habe, folgende Urtheile:
ad 1. Ich trage kein Bedenken, dieser Abhandlung das Prädicat
„recht gut“" zuzuerkennen. Im Ganzen herrscht darin Würdigkeit und
Klarheit der Ansicht, ein geregelter Ideengang und eine gute Diction, und.
sie giebt verhältnißmäßig nur zu wenig Ausstellungen Anlaß.
ad 2. Die vorliegende Arbeit verdient m. E. in der Anlage wie
in der Ausführung Beifall. Sie zeugt von einer guten Grundlage staats-
wirthschaftlicher und geschichtlicher Kenntnisse, und wenn sie schon auf er-
schöpfende Behandlung des sehr umfassenden Themas nicht Anspruch erheben
kann, so darf sie doch ihrem Zweck nach als „gelungen“ anerkannt werden.
Am 30. Juni 1836 bestand Bismarck vor der aus Consistorial- und
Schulrath Claessen, Regierungsrath Heyse und Kammergerichtsassessor Fürth.
bestehenden Prüfungscommission die mündliche Prüfung. Auf Grund ihres.
Ergebnisses (s. das Protokoll in Bismarck-Jahrbuch 1II 12 ff.) wurde er
nach einstimmigem Urtheil als sehr gut befähigt erachtet, „um zum
Regierungsreferendariat befördert zu werden.“ Nach seiner Ver-
eidigung — am 5. Juli — trat er bei der Aachener Regierung als
Referendar ein.
„2) Ueber die Gründe seines Abgangs von Aachen geben die in Bis-
marck-Jahrbuch III abgedruckten Acten jede nur wünschenswerthe Auskunft-