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1852 mal uns vor ungerechten Beschuldigungen zu bewahren, zweitens
18. 11. aber auch die uns namentlich von Hannover in ungünstiger
Weise angebotene Vermittelung abzuwehren.
Graf Arnim hat dann im Allgemeinen Graf Buol ganz
außerordentlich herabgestimmt gefunden; man offerirt: Aufgeben
der Zoll-Einigung, 12jährige Dauer und Beschränkung aus
einen beiden Theilen vortheilhaften, die gegenseitige Freiheit
nicht beeinträchtigenden Handelsvertrag, man verlangt nicht, daß
wir nach Wien kommen, sondern will nach Berlin oder wohin
wir sonst wollen, senden. Man will nur für Oesterreich und
nicht für die Coalitionsstaaten, aber nur mit Preußen ver-
handeln und den übrigen Staaten Accessionen vorbehalten. Es
bleibt also eigentlich nur die allerdings bedeutungsvolle Frage
der Zeit als Schwierigkeit zurück. Aber auch über diese hin-
fort zu kommen, zeigt sich Aussicht. Wir haben nämlich mit
Braunschweig schon abgeschlossen und gedenken in den nächsten
Tagen mit den Thüringischen Staaten abzuschließen. Sobald
das geschehen ist, können wir den Zoll-Verein als reconstruirt,
d. h. die Coalitions-Staaten als ausgeschieden betrachten; und
dann können wir ohne Inconsequenz mit Oesterreich verhandeln.
Graf Buol hat dieserhalb bereits eine Note an Graf Arnim
gerichtet, diese ist indeß noch nicht beantwortet und wird die
Erwiderung hier entworfen, aber nicht eher abgelassen werden,
als bis jene Voraussetzung, Reconstituirung des Zoll-Vereins
erfolgt ist. So liegt die Sache. Alles was Herr v. Dalwigk
von Verhandlungen fabelt, ist gelogen; man kann es keine
Verhandlung nennen, wenn Oesterreich den Wunsch mit uns
zu verhandeln zu erkennen giebt und wir noch nicht einmal ge-
antwortet haben.
Daß, wenn wir einmal zu Verhandlungen kommen, die
Sache sehr schnell erledigt sein kann, vielleicht um das Resultat
zu sichern, erledigt sein muß, ist richtig.
Eine sehr schlimme Rolle bei der ganzen Sache spielt