Viertes Kapitel.
Herrfurth.
Bei seiner Thronbesteigung war der Kaiser entschlossen, den
von seinem Vater auf dem Todbene entlassenen Mimster des
Innern von Puttkamer wieder in sein Amt zu berufen; nur
des Decorums wegen sollte die Wiederanstellung nicht zu schnell
auf die Entlassung, und den Tod des Kaisers Friedriuch, folgen.
In seinem Aufstrage wurde von mir Herrn Herrfurth das
Ministerium des Innern unter der Bedingung angeboten, daß
er dasselbe gegen ein Oberpräsidium, womöglich Coblenz, ver-
tauschen sollte, sobald der Kaiser den Zeitpunkt für gekommen
halten würde, Herrn von Putikamer wieder zu berufen. Herr-
furth erklärte sich dazu bereit mit dem Bemerken, daß er die
Politik Puttkamer's in der Zwischenzeit genau fortführen werde.
Nachdem er auf diese Weise am 2. Juli 1888 interimestischer
Minister geworden war, hatte er an das Reformbedürmiß Sr.
Majestät das Bestreben angeknüpft, aus dem Interimisticum
ein Definitivum zu machen. Ich war überrascht, von dem
Kaiser, als ich ihm vortrug, daß die Zeit zur Wiederanstellung
Puttkamers gekommen schiene, die Antwort zu erhalten, er
habe sich nun schon an „Rübezahl“ gewöhnt und wolle ihn be-
halten.
Wodurch hatte nun Rübezahl die frühere Antipathie so
überwunden, daß er Herrn von Puttkamer vorgezogen wurde,
dessen restitutio in integrum der Kaiser bedungen haue? Zch
darf annehmen, daß die Aussicht, auf dem Gebiete der Land-
gemeindeordnung ein dringendes Bedürfniß unter Zustimmung
aller Interessenten zu befriedigen und eine allgemem empfun-