Full text: Bismarck Die gesammelten Werke. Band 6b. (6b)

Grundlagen für eine gemeinsame Demarche der deutschen Regierungen. 91 
4. Sie müßten zunächst von den beteiligten deutschen Regierungen in möglichst vollftän- 
diger Gemeinschaft geschehen, so daß dem Mömischen Hofe die Sewißheit gegeben 
würde, daß er sich hier allen deutschen Regierungen ohne Unterschied der katholischen 
oder evangelischen Konfession der Souveräne gegenüber fände. 
Wenn der Sürst Hohenlohe biermit einverstanden ist, so würden wir es am natürlichsten 
finden, ihm selbst die Berhandlung mit den Regierungen von Württemberg und Baden m 
überlassen, während wir selbst gern bereit wären, seine Schritte bei denselben kräftig zu unter- 
stützen. 
Die Sorm für eine gemeinfame Demarche in Rom von dem ack1 und 2 bezeichneten Cha- 
rakter im NMamen des gesamten Deutschlands würde sich alsdann, wenn man über die Sache 
einmal einig wäre, leicht finden lassen; und es steht wohl zu hoffen, daß dieselbe in Rom nicht 
ganz ohne Eindrurt bleiben würde. 
Ew. pp. ersuche ich ergebenst, die Angelegenheit von diesen Gesichtspunkten aus mit dem 
Sürsten Hohenlobe vertraulich zu besprechen, und trage kein Bedenken dagegen, daß Sie ihm 
als Anknüpfungspunkt für die weitere Besprechung diesen Erlaß vertraulich vorlesen. 
Ich bemerke nur noch, daß wir es für durchaus notwendig halten, über diese Verband- 
lungen und den beabsichtigten Schritt jselbst möglichst das Geheimnis zu bewahren, zugleich 
aber vom allgemeinen Gesichtspunkt aus den Gegenstand und die Stellung des Konzils in der 
Presse zu behandeln, um das Snteresse der öffentlichen Meinung zu gewinnen und gewisser- 
maßen durch letztere Jelbst einen Drucke auf die Regierungen üben mu lassen. Dadurch würde 
namentlich, was mir sehr wichtig erscheint, den gemäßigten und besonnenen Slementen in der 
katholischen Kirche selbst, welche der Anlehnung und des Vertrauens auf einen Rückhalt be- 
dürftig sind, eine Ermutigung gewährt werden können. 
*1392. Erlaß an den Geschäftsträger in Paris 
Grafen zu Solms-Sonnenwalde. 
lKRonztept von der Hand des Vortragenden Rats Abeken.] 
Berlin, den 3. Juni 1869. 
Ew. pp. übersende ich anliegend im Original s. v. r. ein mir von dem Königlichen Ober- 
präsidenten von Hannover mitgeteiltes Schreiben eines Welfenlegionärs Louis Hattendorf, 
d. d. Troges, den 17. Mai [Rue FSaubourg Croneels Nr. 86), welcher für sich und mehrere 
seiner Genossen die Frage stellt, ob sie straflos nach Hannover mrückkkehren könnten, und even- 
tuell um Reisegeld bittet. 
öch ersuche Ew. pp. mnächst, soweit Shnen dam die Mittel zu Gebote stehen, sich nach den 
Verhältnissen des Bittstellers zu erkundigen und womöglich ein Urteil zu gewinnen, ob die 
Applikation ernstlich gemeint sei oder nur eins von den Manövern der Gelderpressung, von 
denen wir früher die Erfahrung gemacht haben. 
Was die erbetene Straflosigkeit betrifft, so kann der Bittsteller jedenfalls nur dabin 
beschieden werden, daß, nachdem der Termin der Amnestie verstrichen, die Legionäre nach der 
Aückkehr würden zur Untersuchung gezogen werden müssen:, daß aber denen, welche sich nicht 
1 Vgl. dazu Ar. 1395.