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Bei der Wiederimpfung treten nicht immer Pusteln auf, welche mit
allen charalteristischen Merlwalen versehen sind. Als Wiederimpfung von Er.
L ist eine solche anzusehen. nach welcher sich am 18. der Nachschau mindestens
eine mehr oder weniger eingetrocknele Puslel oder die Vorke von einer oder
mehreren rasch in ihrer Entwickelung verlaufenen Fusten vorfindet.