Kunstausstellungen — Kunstschulen.
farben nach Natur= und Kunstformen und dem
lebenden Modell. Zweiter Kursus: Porträt-
klasse: Zeichnen und Malen nach dem leben-
den Modell; Antikenklasse: Zeichnen nach der
Antike, Zeichnen und Malen nach der Natur
und nach Kunstformen; Aktklasse: Zeichnen
und Malen nach dem lebenden Modell; Land-
schaftsklasse: Zeichnen und Malen nach der
Aatur und nach Natur= und Kunstformen;
Bildhauerklasse- Modellieren. Erster und zwei-
ter Kurfus gemeinsam: Zeichnen nach dem
lebenden Modell, Vorträge über Kunstgeschichte
und über Anatomie. Dritter Kursus: Atelier-
unterricht. Außerdem Damenklasse für Hospi-
tantinnen: Zeichnen und Malen in Wasser-
farben nach Natur= und Kunstformen und dem
lebenden Modell. Der Unterricht des ersten
Kursus ist mit besonderer Rücksicht auf die Aus-
bildung von Zeichenlehrern und llhrerinnen
eordnet. S. auch Aüademie der Künste,
unstschulen.
Kunstausstellungen s. Aademie der
Künste II, Kunstakademien.
Kunstbutter s. Margarine.
Kunstgewerbe ist die Ausübung des Ge-
werbes (s. d.) unter dem Einflusse der Kunst
und des Geschmackhs. Die Förderung des K.
durch den Staat geht bis in das Ende des
17. Jahrh. zurüch, denn die Förderung des
Handwerks bildete bereits einen Teil der
Aufgaben der Akademie der KLünste (s. d.),
mit der im Jahre 1787 eine besondere Kunst-
zeichenschule für den Unterricht an Hand-
werker verbunden wurde. Im Anschluß daran
entstanden Provinzialkunstschulen (Kunst= und
Handwerkerschulen) in Königsberg (1790), Halle
a. S. und Breslau (1791), Magdeburg (1793),
Danzig und Erfurt (1804) und Stettin. Diese
Kunstschulen sind im Anfang des 19. Jahrh.
infolge mangelnder Geldmittel bis auf die-
jenigen in Berlin, Königsberg und Breslau
eingegangen. Im Hinblickh auf die zuneh-
mende Bedeutung der Technik im 19. Jahrh.
wurde die Pflege des K. durch die Förderung
der technischen Wissenschaften in den Hinter-
grund gedrängt. Erst durch die Gründung
des Kunstgewerbemuseums in Berlin im Jahre
1867 und die daran sich anknüpfende Errich-
tung von gewerblichen Zeichenschulen in Cöln,
Kassel, Magdeburg, Elberfeld, Halle, Görlitz,
Kottbus und Breslau und der Zeichenakademie
in Hanau wurde der Notwendigkeit einer mehr
Rünstlerischen Ausbildung der Gewerbetreiben-
den Rechnung getragen. Es folgte die Er-
richtung der Beramischen Fachschule in Höhr
(1879), der Metallfachschule in Iserlohn (1879),
von Korbflechtschulen in Heinsberg, Graver=
wiesbach, Bittburg und in Schurgast, der
Kunstgewerbeschule in Düsseldorf (1883) und
in Frankfurt a. M. (1879), die Reorganisation
der Kunst= und Handwerkerschule in Magde-
burg (1887), Hannover (1890) und in Breslau
und an anderen Orten. Weiter wurden an
kunstgewerblichen Lehranstalten neu gegründet
die keramische Fachschule in Bunzlau (1897),
die Handwerker= und Kunstgewerbeschule in
Barmen (1896), Elberfeld (1897), in Char-
lottenburg (1896), in Erfurt (1898), in Altona
(1901), in Berlin, die Fortbildungs= und Ge-
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werbeschule in Danzig (1892), in Elbing, die
Fachschule für Holzbildhauer und Bildschnitzer
in Flensburg (1890), die Handels= und Ge-
werbeschule in Gnesen und Aachen, die Holz-
schnitzschule in Warmbrunn, die Handwerker-
schule in Dortmund (1904) usw. (s. Fach-
schulen). Durch Erl. vom 15. Dez. 1904
(6H6Ml. 1494) ist die Errichtung von Lehr-
werkstätten an Kunstgewerbeschulen angeregt
worden. Zentralinstanz für das K. ist der
HM., dem zur Gewährung von Staatszu-
schüssen an Fachschulen, zur Unterhaltung solcher
Schulen, zur Ausbildung von Kunsthandwer-
kern erhebliche Mittel zur Verfügung stehen.
Die Aufsicht über die kunstgewerblichen Schulen
führt das Landesgewerbeamt (V. vom 20. März
1905 — GE. 173 — §5 3).
Kunsthändler s. Buchhändler.
Kunstinteresse (höheres). Die Frage, ob
ein höheres Interesse der Kunst oder Wissen-
schaft einer angebotenen Leistung oder Schau-
tellung, beiwohnt, kann nur von Fall zu Fall
unter Berücksichtigung aller in Betracht kom-
menden Umstände geprüft werden. Um zu
der Annahme zu gelangen, daß durch die an-
gebotene Leistung oder Schaustellung die
unst gefördert oder der Genuß an deren
Erzeugnissen verbreitet oder zugänglich ge-
macht werde, reicht nicht in allen Fällen die
Feststellung der erforderlichen Begabung und
Ausbildung des beteiligten Spielers oder
Darstellers, sowie der geeignete Inhalt der
vorgetragenen Stücke hin; es muß vielmehr
auch der Ausschluß solcher Umstände gewahrt
sein, welche die Rünstlerische Leistung und
Auffassung von vornherein erheblich schmälern
oder den Genuß daran überhaupt nicht auf-
kommen lassen (K#J. 15, 24; 16, 354; O.
41, 313). S. auch Kunstschein, Tingel-
tangel, Musikaufführungen, Schau-
stellungen, Kinder IV.
Kunstschein ist eine Bescheinigung darüber,
daß bei Musikaufführungen (s. d.), Vorträgen,
Schaustellungen (s. d.), theatralischen Vorstel-=
lungen usw. ein höheres Interesse der Kunst
oder Wissenschaft obwaltet (s. Kunstinteresse,
höheres). Aach Erl. vom 15. Juni 1897 (MUBl.
113) sind die Ortspolizeibehörden angewiesen,
nur solche K. zu berüchsichtigen, welche von
höheren Verwaltungsbehörden oder anerkannt
zuverlässigen Sachverständigen ausgestellt sind.
S. auch AusfAnw. z. Gew. vom 1. Mai 1904
(5Ml. 123) Ziff. 49.
Kunfstschulen. I. Berlin. A. Die kKgl. K.
in Berlin führt auf ältere Einrichtungen
zurüch (s. Akademie der Künste) und steht
jetzt in naher Beziehung zur Unterrichtsanstalt
beim Kunstgewerbemuseum in Berlin ((. u.).
Die K. besteht aus zwei voneinander unab-
hängigen Abteilungen, der kunstgewerblichen
und der Seminarabteilung. Die kunstge-
werbliche Abteilung ist dazu bestimmt,
allen denen, die ein Kunsthandwerk betreiben
oder eine der dekorativen Künste ausüben
wollen, Unterricht im Zeichnen, Malen und
Modellieren zuteil werden zu lassen. Sie
dient im besonderen als Vorschule für die
Unterrichtsanstalt des khgl. Runstgewerbe-
museums. Sie nimmt sowohl Schüler wie