Full text: Handwörterbuch der Preußischen Verwaltung. Erster Band (A-K). (1)

Kunstausstellungen — Kunstschulen. 
farben nach Natur= und Kunstformen und dem 
lebenden Modell. Zweiter Kursus: Porträt- 
klasse: Zeichnen und Malen nach dem leben- 
den Modell; Antikenklasse: Zeichnen nach der 
Antike, Zeichnen und Malen nach der Natur 
und nach Kunstformen; Aktklasse: Zeichnen 
und Malen nach dem lebenden Modell; Land- 
schaftsklasse: Zeichnen und Malen nach der 
Aatur und nach Natur= und Kunstformen; 
Bildhauerklasse- Modellieren. Erster und zwei- 
ter Kurfus gemeinsam: Zeichnen nach dem 
lebenden Modell, Vorträge über Kunstgeschichte 
und über Anatomie. Dritter Kursus: Atelier- 
unterricht. Außerdem Damenklasse für Hospi- 
tantinnen: Zeichnen und Malen in Wasser- 
farben nach Natur= und Kunstformen und dem 
lebenden Modell. Der Unterricht des ersten 
Kursus ist mit besonderer Rücksicht auf die Aus- 
bildung von Zeichenlehrern und llhrerinnen 
eordnet. S. auch Aüademie der Künste, 
unstschulen. 
Kunstausstellungen s. Aademie der 
Künste II, Kunstakademien. 
Kunstbutter s. Margarine. 
Kunstgewerbe ist die Ausübung des Ge- 
werbes (s. d.) unter dem Einflusse der Kunst 
und des Geschmackhs. Die Förderung des K. 
durch den Staat geht bis in das Ende des 
17. Jahrh. zurüch, denn die Förderung des 
Handwerks bildete bereits einen Teil der 
Aufgaben der Akademie der KLünste (s. d.), 
mit der im Jahre 1787 eine besondere Kunst- 
zeichenschule für den Unterricht an Hand- 
werker verbunden wurde. Im Anschluß daran 
entstanden Provinzialkunstschulen (Kunst= und 
Handwerkerschulen) in Königsberg (1790), Halle 
a. S. und Breslau (1791), Magdeburg (1793), 
Danzig und Erfurt (1804) und Stettin. Diese 
Kunstschulen sind im Anfang des 19. Jahrh. 
infolge mangelnder Geldmittel bis auf die- 
jenigen in Berlin, Königsberg und Breslau 
eingegangen. Im Hinblickh auf die zuneh- 
mende Bedeutung der Technik im 19. Jahrh. 
wurde die Pflege des K. durch die Förderung 
der technischen Wissenschaften in den Hinter- 
grund gedrängt. Erst durch die Gründung 
des Kunstgewerbemuseums in Berlin im Jahre 
1867 und die daran sich anknüpfende Errich- 
tung von gewerblichen Zeichenschulen in Cöln, 
Kassel, Magdeburg, Elberfeld, Halle, Görlitz, 
Kottbus und Breslau und der Zeichenakademie 
in Hanau wurde der Notwendigkeit einer mehr 
Rünstlerischen Ausbildung der Gewerbetreiben- 
den Rechnung getragen. Es folgte die Er- 
richtung der Beramischen Fachschule in Höhr 
(1879), der Metallfachschule in Iserlohn (1879), 
von Korbflechtschulen in Heinsberg, Graver= 
wiesbach, Bittburg und in Schurgast, der 
Kunstgewerbeschule in Düsseldorf (1883) und 
in Frankfurt a. M. (1879), die Reorganisation 
der Kunst= und Handwerkerschule in Magde- 
burg (1887), Hannover (1890) und in Breslau 
und an anderen Orten. Weiter wurden an 
kunstgewerblichen Lehranstalten neu gegründet 
die keramische Fachschule in Bunzlau (1897), 
die Handwerker= und Kunstgewerbeschule in 
Barmen (1896), Elberfeld (1897), in Char- 
lottenburg (1896), in Erfurt (1898), in Altona 
(1901), in Berlin, die Fortbildungs= und Ge- 
  
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werbeschule in Danzig (1892), in Elbing, die 
Fachschule für Holzbildhauer und Bildschnitzer 
in Flensburg (1890), die Handels= und Ge- 
werbeschule in Gnesen und Aachen, die Holz- 
schnitzschule in Warmbrunn, die Handwerker- 
schule in Dortmund (1904) usw. (s. Fach- 
schulen). Durch Erl. vom 15. Dez. 1904 
(6H6Ml. 1494) ist die Errichtung von Lehr- 
werkstätten an Kunstgewerbeschulen angeregt 
worden. Zentralinstanz für das K. ist der 
HM., dem zur Gewährung von Staatszu- 
schüssen an Fachschulen, zur Unterhaltung solcher 
Schulen, zur Ausbildung von Kunsthandwer- 
kern erhebliche Mittel zur Verfügung stehen. 
Die Aufsicht über die kunstgewerblichen Schulen 
führt das Landesgewerbeamt (V. vom 20. März 
1905 — GE. 173 — §5 3). 
Kunsthändler s. Buchhändler. 
Kunstinteresse (höheres). Die Frage, ob 
ein höheres Interesse der Kunst oder Wissen- 
schaft einer angebotenen Leistung oder Schau- 
tellung, beiwohnt, kann nur von Fall zu Fall 
unter Berücksichtigung aller in Betracht kom- 
menden Umstände geprüft werden. Um zu 
der Annahme zu gelangen, daß durch die an- 
gebotene Leistung oder Schaustellung die 
unst gefördert oder der Genuß an deren 
Erzeugnissen verbreitet oder zugänglich ge- 
macht werde, reicht nicht in allen Fällen die 
Feststellung der erforderlichen Begabung und 
Ausbildung des beteiligten Spielers oder 
Darstellers, sowie der geeignete Inhalt der 
vorgetragenen Stücke hin; es muß vielmehr 
auch der Ausschluß solcher Umstände gewahrt 
sein, welche die Rünstlerische Leistung und 
Auffassung von vornherein erheblich schmälern 
oder den Genuß daran überhaupt nicht auf- 
kommen lassen (K#J. 15, 24; 16, 354; O. 
41, 313). S. auch Kunstschein, Tingel- 
tangel, Musikaufführungen, Schau- 
stellungen, Kinder IV. 
Kunstschein ist eine Bescheinigung darüber, 
daß bei Musikaufführungen (s. d.), Vorträgen, 
Schaustellungen (s. d.), theatralischen Vorstel-= 
lungen usw. ein höheres Interesse der Kunst 
oder Wissenschaft obwaltet (s. Kunstinteresse, 
höheres). Aach Erl. vom 15. Juni 1897 (MUBl. 
113) sind die Ortspolizeibehörden angewiesen, 
nur solche K. zu berüchsichtigen, welche von 
höheren Verwaltungsbehörden oder anerkannt 
zuverlässigen Sachverständigen ausgestellt sind. 
S. auch AusfAnw. z. Gew. vom 1. Mai 1904 
(5Ml. 123) Ziff. 49. 
Kunfstschulen. I. Berlin. A. Die kKgl. K. 
in Berlin führt auf ältere Einrichtungen 
zurüch (s. Akademie der Künste) und steht 
jetzt in naher Beziehung zur Unterrichtsanstalt 
beim Kunstgewerbemuseum in Berlin ((. u.). 
Die K. besteht aus zwei voneinander unab- 
hängigen Abteilungen, der kunstgewerblichen 
und der Seminarabteilung. Die kunstge- 
werbliche Abteilung ist dazu bestimmt, 
allen denen, die ein Kunsthandwerk betreiben 
oder eine der dekorativen Künste ausüben 
wollen, Unterricht im Zeichnen, Malen und 
Modellieren zuteil werden zu lassen. Sie 
dient im besonderen als Vorschule für die 
Unterrichtsanstalt des khgl. Runstgewerbe- 
museums. Sie nimmt sowohl Schüler wie
	        
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