Kunstschulen.
schule ist mehr allgemeiner oder theoretischer
Art und erstrecht sich vorzugsweise auf die
Lehrzweige, welche allen Runstgewerblichen
Beschäftigungen Förderung gewähren, wie
Ornament= und Architekturzeichnen, Figuren-
zeichnen, Ornament= und Figurenmodellieren,
Projektionslehre, Pflanzenstudien, Anatomie
und Stilgeschichte. Die Abendschule hat da-
her einen doppelten Zweck zu erfüllen: sie
dient einerseits den Fachschülern zur Vervoll-
ständigung ihrer Bildung, andererseits aber
solchen, die den Fachunterricht nicht besuchen,
zur Vorbereitung darauf. Eine gewisse Vor-
bildung wird nichtsdestoweniger immer ver-
langt. Der Unterricht der Abendklassen ist
da, wo bestimmte Abschnitte überhaupt inne-
gebalten werden können, auf einen einjährigen
ursus berechnet. Zu den meisten Klassen so-
wohl der Tages= wie der Abendschule werden
auch Schülerinnen zugelassen. In einzelnen
Fällen werden sie in besonderen Klassen ver-
einigt. Aeue Schüler werden nur auf Grund
einer Aufnahmeprüfung zugelassen. Zu Aus-
stellungen haben die Schüler ihre Arbeiten
der Anstalt so oft und so lange zu überlassen,
als es erfordert wird. Zeugnisse über Schul-
besuch, Fleiß usw. werden auf Verlangen
jedem Schüler ausgestellt. Abgangszeugnisse
erhalten nur Fachschüler, die ihre Ausbildung
vollendet haben. Was die einzelnen Fachklassen
der Tagesschule betrifft, so ist (nach Inhalt
der amtlichen Programme) 1. die Fachklasse
für architektonisches Zeichnen dazu be-
stimmt, Zeichner für die architektonischen et
des Kunstgewerbes, also für die Holz-, Metall-,
Stein-, Ton= und Glasindustrie auszubilden.
Da solche Zeichner mit der Technik des Faches,
für das sie arbeiten wollen, bis zu einem ge-
wissen Grade bekannt sein müssen, eigene Werk-
stätten für Tischlerei, Schmiedearbeit, Töpferei
usw. aber mit dem Museum nicht verbunden sind
und nicht verbunden werden Bhönnen, so ist es
wünschenswert, daß die Schüler sich schon, be-
vor sie in die Klasse eintreten, mit dem Hand-
werk praktisch beschäftigt haben. Schüler,
denen die praktische Erfahrung abgeht, müssen
bemüht sein, sich davon soviel als erreichbar
ist während der Ferienmonate Juli, August
und September anzueignen. Die Anstalt ist
ihnen nötigenfalls behilflich, angemessene Be-
schäftigung in Werkstätten oder Fabriken zu
finden. 2. Die Fachklasse für ornamentales
Modellieren hat den Zweck, Modelleure für
die verschiedenen Zweige des Kunstgewerbes,
namentlich die Stein-, Stuckh-, Metall= und
Glasindustrie, die Töpferei und Holzschnitzerei
auszubilden. Die Ausführung der Arbeiten
in Stein, Metall, Holz usw. fällt dagegen
nicht in ihren Bereich. 3. Die Fachklasse für
figürliches Modellieren berüchsichtigt alle
zum Bereich der dekorativen Plastik gehörigen
Darstellungen der menschlichen Figur, also
ebensowohl die, welche zum Schmuch der Archi-
tektur dienen, als auch die, welche in den
Kreis der Kleinkünste fallen. Die Arbeiten
werden in der Klasse selbst jedoch nur in Ton
oder Wachs ausgeführt; ihre Ubertragung in
Stein, Holz, Metall usw. muß an anderer
Stelle erfolgen. 4. Die Fachklasse für Zise-
Architektur, also die
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lieren ist zur Ausbildung von Gold= und
Silberarbeitern, Ziseleuren, Graveuren, Stem-
pelschneidern und Gürtlern bestimmt und hat
die Einrichtung einer Lehrwerkstatt. Dabei wird
die Künstlerische Seite des Handwerks haupt-
sächlich berüchsichtigt; mit der technischen Seite
desselben sollen die Schüler, ehe sie eintreten,
schon bis zu einem gewissen Grade vertraut
sein. 5. Die Fachklasse für Holzschnitzerei
hat wie die vorhergenannte den Charakter
einer Lehrwerkstatt. 6. Die Fachklasse für
ornamentale Moalerei. Darunter wird hier
in erster Linie die farbige Ausschmüchkung der
echen-, Wand= und
Fassadenmalerei verstanden, soweit sie ohne
wesentliche Zuhilfenahme figürlicher Darstel-
lungen erfolgt. Die Klasse schließt sich der
Praxis unmittelbar an und hat den Zwechk,
die Schüler zunächst zum Ausführen farbiger
Dekorationen nach Stizzen des Lehrers,
später zum selbständigen Entwerfen solcher
Arbeiten anzuleiten. Daß die Schüler mit
der Leimfarbentechnik vertraut sind, muß des-
halb als Voraussetzung gelten. 7. Die Fach-
klasse für figürliche Malerei. Der Unterricht
berüchsichtigt figürliche Darstellungen nur, so-
weit sie in den Bereich der dekorativen Rünste
fallen. Voran stehen dabei die Zwecke der
Wandmalerei, doch kommen sie nicht aus-
schließlich in Betracht; es hönnen vielmehr
auch Schüler, die nicht eigentlich Maler sind,
in die Klasse eintreten, vorausgesetzt, daß sie
hinreichende Befähigung besitzen und den
anderweitigen Rhünstlerischen Anforderungen
ihres besonderen Fachs genügen. 8. ie
Fachklasse für Schmelzmalerei hat vornehm-
lich den Zwechk, die Schmelzmalerei in der Art
der Limousiner Arbeiten des 16. Jahrh. zu
pflegen; die Herstellung von Gruben= und
Zellenschmelz, sowie das Emaillieren von
Goldschmiedearbeiten gehört nicht zu ihren
Aufgaben. Dagegen kann mit der Schmelz-
malerei im engeren Sinne auch Porzellan-
und Majolikamalerei verbunden werden. Die
Einrichtungen der Klasse sind die einer Lehr-
werkstatt. Beim Eintritt in dieselbe jedoch
bedürfen die Schüler einer technischen Vor-
bildung nicht. 9. Die Fachklasse für Muster-
zeichnen umfaßt ein weites Gebiet, dessen
Grenzen sich nicht vollkommen scharf ziehen
lassen. Alle, die sich zu Zeichnern für die
nicht architektonischen Zweige des Kunst-
ewerbes ausbilden oder eine andere Art der
alerei als die eigentliche Wandmalerei be-
treiben wollen, gehören in ihren Bereich. Sie
zerfällt daher in mehrere voneinander unab-
hängige Abteilungen. 10. Die Fachklasse für
Kupferstich und Radierung. Die Aufgaben
der Klasse richten sich auf die Reproduktion
von Werken der Architektur und des Kunst-
gewerbes. Als vornehmstes Reproduktions-
mittel gilt dabei der RKupferstich und die
Badierung, und die technischen Ubungen hier-
für werden ganz besonders gepflegt. Doch er-
strecht sich der Unterricht Kkeineswegs auf die
Technik allein; die Grundlage desselben bildet
vielmehr das Zeichnen mit der Feder, so daß
also auch Graveure, Holzschneider, Litho-
graphen und Zeichner für den Lichtdruch und