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ten von 1827 § 35). Die Statuten der Hallen-
ser philosophischen F. von 1900 § 1 erwähnen
außer dem obigen Forschungs= und Lehrgebiet
insbesondere noch die geographischen und päda-
ogischen Disziplinen. Zm Laufe der letzten
Vcchrzehnte haben auch hier die einzelnen Dis-
ziplinen ihre weitere lehrverfassungsmäßige
Ausgestaltung erhalten. Statt der oben er-
wähnten 17 ordentlichen Professuren zählt die
Berliner Universität 1905: 54. Die einzelnen
Lehrfächer dienen zugleich als Hilfsdisziplinen
für die übrigen F., so insbesondere Philosophie
und Geschichte für die theologische F., die
Staatswissenschaften für die juristische F., die
Psychologie und Naturwissenschaften für die
medizinische F. Die F. dient ferner, abge-
sehen von ihrer allgemein wissenschaftlichen
Bedeutung, insbesondere auch der Berufs-
ausbildung für die Kandidaten des
höheren Schulamts. Die Vorschriften für
die Prüfung derselben (s. Gymnasiallehrer,
Vorbildung usw.) sind daher nicht ohne
Einfluß auf den Lehrbetrieb. Endlich werden
nach § 4 der Vorschriften für die Studierenden
vom 1. Okt. 1879 (U #Bl. 52 — l. Studie-
rende) bei der philosophischen F. alle diejeni-
gen eingetragen, welche kein genügendes Zeug-
nis der Reife erlangt haben, aber zu den Stu-
dien auf Grund besonderer Erlaubnis zugelassen
werden. Eingetragen sind bei ihr auch die Stu-
dierenden der Apothekerkunst und der NVah-
rungsmittelchemie. Die Zusammensetzung, der
Bildungsgrad und die Ziele der Studierenden
sind hiernach gerade in der philosophischen
F. sehr verschiedenartig. Dem Lehrbetrieb
dienen auch eine Reihe von praktischen An-
stalten, Seminaren, Instituten usf. Im ein-
zelnen mag hier folgendes bemerkt werden:
1. Die Philosophie, zu der auch die Psycho-
logie und Pädagogik gehören, besitzt praktische
Institute in den philosophischen Semi-
naren (Königsberg, Göttingen, Bonn), dem
psochologischen Institut (Berlin) und dem
pädagogischen Seminar (Göttingen).
2. Die Geschichtswissenschaft, früher
mehr das staatliche Leben und die politische
Seite erfassend, jetzt die allgemeinen geistigen,
Kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Be-
iehungen darstellend, diente insbesondere der
orbildung der Kandidaten des höheren
Schulamts (s. Gymnasiallehrer, Vorbil-
dung usw.), der Bibliothekare (s. Biblio-
theken VI) und Archivares. Archivbeamte)
als Kunstgeschichte, korrespondierend mit den
Vorlesungen an den technischen Hochschulen
(l. d.), auch den Architekten, den Konfervato-
ren (s. Denkmalpflege) und den Museums-
beamten (s. Museen). Uberall bestehen histo-
rische Semin are, daneben Museen, Apparate
für Archäologie, mittelalterliche und neuere
Kunst (Königsberg, Berlin, Greifswald, Bres-
lau, Halle, Kiel, Marburg, Bonn, Braunsberg),
ein besonderes Seminar für osteurop. Geschichte
in Berlin, für Runstgeschichte in Breslau, für
Musihgeschichte in Berlin, Münzsammlungen
in Königsberg, Kiel, Göttingen, Braunsberg,
ein Seminar für historische Hilfswissenschaften
in Marburg, ein diplomatischer Apparat in
Göttingen.
Fakultäten.
3. Die geographischen Disziplinen, erst
neuerdings in weiterer Entfaltung begriffen,
berühren sich in der historischen Geographie
mit der Geschichte, in der Meereskunde und
Geophysik mit der Naturwissenschaft, in der
Kartographie mit der Mathematik, in der
Anthropologie mit der Medizin. Auch für
diese Lehrfächer bestehen praktische Ubungen,
eographische Seminare (Berlin, Breslau,
Lalle öttingen), Apparate für den geogra-
phischen Unterricht (Königsberg, Greifswald,
Kiel, Marburg, Bonn, Münster), ein Seminar
für historische Geographie in Berlin, ein In-
stitut für Geophysik in Göttingen, ebenda
eine ethnographische Sammlung, endlich das
Institut für Meereskunde in Berlin, um diese
Wissenschaft in geographischer und naturwissen-
schaftlicher, andererseits in praktisch-volkswirt-
schaftlicher Hinsicht zu fördern.
4. Als staatswissenschaftliche Lehrfächer
gelten die Volkswirtschaftslehre, Volkswirt-
schaftspolitit, Finan zwissenschaft und Gesell-
schaftslehre mit der Statistik als Hilfs-
wissenschaft, in spezieller Ausbildung als
Landwirtschaftslehre und Forstwissenschaft,
korrespondierend mit den Vorlesungen an
landwirtschaftlichen Hochschulen und Forstaka-
demien, ferner als Versicherungswissenschaft
mit dem mathematischen Studium sich berüh-
rend. Den Hauptteil der Studierenden bilden
die Juristen, daneben auch Landwirte und die
künftigen Beamten der Handelskammern und
wirtschaftlichen Interessenverbände, hier und
da Historiker. Praktische Institute sind in
neuerer Zeit in erheblicher Zahl und nach
verschiedenen Richtungen entstanden: staats-
wissenschaftliche Seminare (Königsberg,
Berlin, Greifswald, Breslau, Halle, Kiel,
Göttingen, Marburg, Bonn, Münster), land-
wirtschaftliche Institute, in Verbindung
mit der Agrikulturchemie, der Agrikulturbak=
teriologie, der landwirtschaftlichen Botanik,
Tierarzneikunde und Rulturtechnik in verschie-
dener Gestaltung und Ausdehnung (Königs-
berg, Breslau, Halle, Kiel, Göttingen — Berlin
und Bonn besitzen besondere landwirtschaftliche
Hochschulen, letztere in Poppelsdorf bei Bonn).
Göttingen hat ein besonderes Seminar für
Versicherungswissenschaft. Technolo-
gische Institute sind in Berlin und Halle.
In Münster sind die staatswissenschaftlichen
ehrfächer mit der juristischen F. vereinigt.
5. Die philologischen Wissenschaften glie-
dern sich in die klassische (griechisch= römische)
Philologie, die deutsche, die englische und
romanische, die orientalische einschließlich
Sanskrit, und die vergleichende Sprachwissen-
schaft. Fast an allen Universitäten sind
klassisch-philologische, germanistische und ro-
manisch-englische Seminare; in Berlin besteht
auch ein Seminar für orientalische Spra-
chen, in Breslau ein Seminar für sla-
wische Sprachen. Die praktische Ausbil-
dung in den neueren Sprachen wird durch
Stipendien für Auslandsreisen gefördert (l.
Gymnasiallehrer, Vorbildung usw. H.
6. Die mathematisch-naturwissen-
schaftlichen Fächer finden ihren Mittelpunkt
in der Physik und Mathematik mit der Astro-